Umstrittene Bedarfswehrpflicht: Einigung beim neuen Wehrdienst erzielt
Die Bundesregierung hat sich auf einen richtungsweisenden Kompromiss zur Reform des Wehrdienstes verständigt, der nun durch eine bundesweite Musterung unterstützt werden soll. Vertreter der Union und der SPD stimmten über die Einführung von Zielmarken für die Aufstockung der Truppen überein, um so auf einen möglichen Engpass an Freiwilligen reagieren zu können. Sollte die Anzahl der Freiwilligen nicht ausreichen, bewahrt sich der Bundestag das Recht, über die sogenannte Bedarfswehrpflicht zu entscheiden, die unter anderem eine zufallsbasierte Auswahl beinhalten könnte.
Ein bemerkenswertes Detail dieser Vereinbarung ist, dass der Bundestag per Gesetz über den Einsatz der Bedarfswehrpflicht bestimmen wird, insbesondere dann, wenn die Verteidigungs- oder Personallage der Bundeswehr es erfordert. Dies unterstreicht die Bedarfswehrpflicht als flexibles Instrument zur Deckung der Kluft zwischen dem benötigten und dem aktuell verfügbaren Personalstand.
Eine Neuerung beim Status der Wehrdienstleistenden hebt die Bedeutung des freiwilligen Engagements als Staatsbürger hervor. Während der freiwillige Wehrdienst weiterhin als besonderes Engagement anerkannt bleibt, wird für eine Dienstzeit ab zwölf Monaten der Status eines Soldaten auf Zeit (SAZ 1) eingeführt, eine Abweichung von den bisherigen Plänen, die alle neuen Wehrdienstleistenden sofort in den Status „Soldat auf Zeit“ überführen wollten.
Der Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bereitet das Inkrafttreten des neuen Wehrdienstgesetzes für Anfang 2026 vor, obwohl das Gesetz aufgrund von Union-Bedenken im Oktober gestoppt worden war. Ein bemerkenswertes Ziel ist das Wachstum der Bundeswehr auf etwa 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten, abgerundet durch 200.000 Reservisten, um den sicherheitspolitischen Herausforderungen durch Russland entgegenzutreten.
Die Möglichkeit der Reaktivierung der Wehrpflicht bleibt bestehen, da diese weiterhin im Grundgesetz verankert ist. Mit einer einfachen Mehrheit im Bundestag kann die Wehrpflicht wieder eingeführt werden. Indessen wird die Debatte über die mögliche Einbeziehung von Frauen in den Wehrdienst fortgesetzt, jedoch bleibt für eine Grundgesetzänderung aktuell keine Mehrheit in Sicht.

