Tödliche Polizeischüsse

Tod von Lorenz: Beschuldigter Polizist bekommt Akteneinsicht

07. August 2025, 15:11 Uhr · Quelle: dpa
Tatort in Oldenburg Fall Lorenz
Foto: Izabela Mittwollen/dpa
Der gewaltsame Tod des 21-jährigen Lorenz hat viele Fragen aufgeworfen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen Antworten geben. (Archivbild)
Er starb durch Polizeikugeln von hinten: Der gewaltsame Tod eines 21-Jährigen in Oldenburg machte viele Menschen fassungslos. Auf dem Weg zur Aufklärung der Tat ist nun ein großer Schritt getan.

Oldenburg (dpa) - Bei den Ermittlungen zu den tödlichen Polizeischüssen auf den 21-jährigen Lorenz hat die Staatsanwaltschaft den wesentlichen Teil abgeschlossen. Sie befasse sich nunmehr mit der abschließenden Bewertung des Sachverhalts, teilte eine Sprecherin mit. Den Verfahrensbeteiligten seien die Akten zur Einsicht übersandt worden. Ein in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten sowie die 3D-Rekonstruktion des Tatortes durch das Landeskriminalamt stehen demnach noch aus.

Ob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den beschuldigten Polizisten erhebt, ist noch unklar. Zunächst kann der Mann die Akten lesen und zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen Stellung nehmen. Der beschuldigte Deutsche kann auch noch weitere Ermittlungen fordern, wie eine Sprecherin erklärte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Totschlags gegen den 27-jährigen Beamten. Neben einer Anklage wegen Totschlags ist auch eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge möglich.

Es könnte auch sein, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellt - etwa, wenn sie zu dem Ergebnis gelangt, dass der Polizist aus Notwehr schoss. Die Hinterbliebenen des Getöteten hätten dann die Möglichkeit, Beschwerde zu erheben und zu begründen, warum die Einstellung aus ihrer Sicht falsch ist. Sollte die Staatsanwaltschaft daraufhin weiterhin überzeugt von ihrer Entscheidung sein, würde die Generalstaatsanwaltschaft dies überprüfen. 

Lorenz starb durch Schüsse von hinten 

Der Polizist hatte den Schwarzen in der Nacht zu Ostersonntag in der Oldenburger Fußgängerzone erschossen. Nach den bisherigen Erkenntnissen schoss der Beamte fünfmal in Richtung des jungen Mannes und traf ihn mindestens dreimal von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Zudem wurde der Deutsche möglicherweise durch einen Streifschuss am Oberschenkel verletzt. Lorenz starb im Krankenhaus. 

Warum der Beamte von hinten auf den 21-Jährigen schoss, ist unklar. Der Beamte und sein Kollege wussten, dass Lorenz zuvor vor einer Diskothek Reizgas gegen andere Menschen versprüht hatte und ein Messer bei sich trug. Die Tat machte viele Menschen traurig und fassungslos - weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinweg. Nach den tödlichen Schüssen kam es zu Demonstrationen für eine lückenlose Aufklärung und gegen Polizeigewalt.

Kriminalität / Polizei / Waffen / Justiz / Niedersachsen / Deutschland
07.08.2025 · 15:11 Uhr
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