Lebenslange Freiheitsstrafe

«Tiefe Spuren in Mannheim» - Amokfahrer kommt in Psychiatrie

18. Dezember 2025, 14:45 Uhr · Quelle: dpa
Urteil geplant im Mordprozess nach Todesfahrt von Mannheim
Foto: Marijan Murat/dpa
Bei der Fahrt Anfang März war der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft gezielt auf Menschen zugefahren. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann wurden getötet.
Bei der Amokfahrt in Mannheim starben zwei Menschen in der Fußgängerzone. Der Täter wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und in eine Psychiatrie eingewiesen.

Mannheim (dpa) - Gerade einmal 35 Sekunden soll die Fahrt gedauert haben. Kurz darauf waren zwei Menschen tot und 14 weitere Menschen verletzt. «Das Geschehen hat tiefe Spuren in Mannheim hinterlassen», sagte der Vorsitzende Richter Gerd Rackwitz bei der Verkündung des Urteils zur Amokfahrt am Rosenmontag in der Mannheimer Innenstadt. 

Der damalige Fahrer des Autos, der bis Donnerstag vor Gericht stand, wird bis auf Weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Landgericht Mannheim verurteilte den 40 Jahre alten Deutschen zudem unter anderem wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. 

Viele Zeugen sind traumatisiert

Die Kammer hatte während des Prozesses mehr als 50 Zeugen vernommen. Viele von ihnen sind noch immer traumatisiert. «Für einige von ihnen wird das Leben nicht mehr so sein wie vor der Tat», sagte der Richter. 

Erklären lasse sich die tödliche Amokfahrt am 3. März nur mit der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung, die der psychiatrische Sachverständige bei dem Angeklagten festgestellt hatte. Der Gutachter hatte in der vergangenen Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Prozess ausgesagt. Die Störung prägte demnach das Handeln des Mannes und führte aus Sicht des Gerichts zu einer verminderten Schuldfähigkeit. An der lebenslangen Strafe änderte dies jedoch nichts.

Zwei Menschen starben noch in der Fußgängerzone

Nach Überzeugung des Gerichts war der Mann aus Ludwigshafen am Tattag gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Dann habe er deutlich beschleunigt und gezielt mehrere Passanten angefahren. 

Er habe dabei das «Überraschungsmoment» ausgenutzt, hatte Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer in ihrem Plädoyer gesagt. Das Gericht schloss sich in seinem Urteil dieser Version an. Detailliert beschrieb der Vorsitzende Richter die Fahrt.

Bedrückende Stille im Gerichtssaal

Ein 54-jähriger Mann und eine 83-jährige Frau starben noch in der Fußgängerzone. Der Fahrer steuerte auch auf eine Mutter und ihren zweijährigen Sohn zu. Die Frau prallte gegen ein Schaufenster, ihr Kind fiel aus dem Kinderwagen und verletzte sich am Kopf. Eine Seniorin war gerade dabei, mit ihrem Rollator die Straße zu überqueren, als das Auto sie überrollte. Für einige Zeit schwebte die Frau in Lebensgefahr. Mittlerweile kann sie laut dem Richter wieder kurze Strecken mit einem Stock gehen. 

Im Gerichtssaal herrschte bei der Rekonstruktion der Amokfahrt bedrückende Stille. Der Angeklagte folgte den Ausführungen mit gesenktem Blick. Immer wieder atmete er schwer durch. 

Zum Prozessauftakt hatte der Verteidiger des Angeklagten erklärt, sein Mandant habe die Amokfahrt ursprünglich in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Er habe sich in einer «seelischen Krise» befunden, sagte Anwalt Uwe Kosmala. Er habe eine starke Wut gefühlt, Selbstzweifel gehabt und habe bei der Fahrt selbst sterben wollen.

Taxifahrer versperrte ihm den Weg 

Als der Angeklagte in einer Sackgasse wendete, um zu flüchten, versperrte ihm ein Taxifahrer «geistesgegenwärtig und mutig» den Weg, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss gegen die beschädigte Windschutzscheibe abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern.

Dann floh der Mann. Mit der Schreckschusswaffe soll er sich kurz darauf in den Mund geschossen haben, um sich selbst zu töten. Dabei sei er verletzt worden. Danach habe sich der Mann in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt. Die Polizei fand ihn. 

Weil er laut Aussagen von Polizisten apathisch wirkte, zitterte und mehrmals das Bewusstsein verlor, kam der 40-Jährige in ein Krankenhaus. Dort soll er später von einer schweren Kindheit mit Gewalt, Drogen und Alkohol berichtet haben. Er habe seinen Job und damit auch seine Krankenversicherung verloren. Dadurch habe er seine Medikamente nicht mehr nehmen können.

Der Richter sagte am letzten Prozesstag, der Mann habe sich kurz vor der Tat Hoffnung auf eine Beziehung zu einer damals 18 Jahre jüngeren Frau gemacht. Die von ihm erlebte Zurückweisung sei für den Täter «bildlich gesprochen der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte». Die Frau hatte ebenfalls als Zeugin ausgesagt.

In Briefen an Verwandte habe der Mann seinen Plan zudem getrieben von Wut und Selbsthass mehrmals versteckt angedeutet, so der Richter. Wie der Angeklagte nach der Tat einem Polizisten im Krankenhaus gesagt haben soll, seien an jenem Montag bei ihm schließlich die Sicherungen durchgebrannt. Seit der Tat saß er in Untersuchungshaft.

Urteil folgte Plädoyers

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten gefordert, den Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen sowie auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert. Die Verteidigung hatte keinen Antrag zur Strafhöhe gestellt. Die Entscheidung, ob Revision eingelegt wird, ist laut Anwalt Kosmala bisher nicht getroffen.

Kriminalität / Prozess (Gericht) / Urteile / Baden-Württemberg / Rheinland-Pfalz / Deutschland
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