Mannheim (dpa) - Gerade einmal 35 Sekunden soll die Fahrt gedauert haben. Kurz darauf waren zwei Menschen tot und 14 weitere Menschen verletzt. «Das Geschehen hat tiefe Spuren in Mannheim hinterlassen», sagte der Vorsitzende Richter Gerd Rackwitz bei der Verkündung des Urteils zur Amokfahrt am ...

Kommentare

(8) Philonous · 18. Dezember 2025
So eine News und schon 7 Kommentare - da wollte ich herkommen und die Dummheit und den Populismus in ihre Löcher zurückprügeln - doch hier ist alles in Ordnung! Was ist denn hier los? Ist denn schon Weihnachten? Das gefällt mir und gibt Hoffnung für das nächste Jahr. :)
(7) Sonnenwende · 18. Dezember 2025
@6 Ich kenne diese Diskussionen halt schon. Und diesmal dachte ich mir, ich greife mal prophylaktisch aufklärend ein, denn es treten jedes Mal Leute auf, die Unterstellungen und falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen und/oder das Vertrauen in unsere Institutionen durch Fragen, die in sich eine Unterstellung/Falschinformatio n suggestiv-manipulativ transportieren, wie bei @3 , beschädigen wollen.
(6) skloss · 18. Dezember 2025
@5 Danke für deine Erläuterungen und Unterscheidungen, die meist sehr knapp transportiert werden!
(5) Sonnenwende · 18. Dezember 2025
(2) leider möglich, denn das ist menschlich, es gibt keine 100% Sicherheit. Das Risiko dafür dürfte aber nach gutachterlicher Stellungnahme deutlich geringer sein als nach Einschätzung von zum Beispiel betreuendem Personal und/oder eines Richters. wie bei "normalen" Strafgefangenen.
(4) Sonnenwende · 18. Dezember 2025
@3 Auch den bekommt er nicht bevor er nicht die Strafe verbüßt hat, die er auch ohne psychische Erkrankung in einer JVA hätte verbüßen müssen bis er Freigang bekommt, sowie nicht ohne gutachterliche Stellungnahme, dass er keine Gefahr für die Gesellschaft mehr ist. Ganz im Gegensatz übrigens zu "normalen" Strafgefangenen, bei denen die fachliche Einschätzung für einen Freigang nicht von unabhängigen Gutachtern übernommen wird. Dass bei solchen Einschätzungen Fehler passieren können, ist (2)
(3) ausiman1 · 18. Dezember 2025
Dann hoffen wir das der auch nicht einen Freigang bekommt und wieder Unschuldige überfährt.
(2) Sonnenwende · 18. Dezember 2025
(2) die bescheinigen, dass der Täter keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ist, um frei zu kommen.
(1) Sonnenwende · 18. Dezember 2025
Wenn, dann kommt der Täter in den Maßregelvollzug, das ist der Vollzug der Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie, dem Fachgebiet und die Institution, die sich mit psychisch kranken Straftätern befasst. In einer "normalen" Psychiatrie auf einer "normalen" geschlossenen Station wäre das überhaupt nicht zu handeln. Dort muss der Täter mindestens die Strafe verbüßen, die er ohne psychische Erkrankung im Justizvollzug hätte verbüßen müssen. Und es bedarf zweier unabhängiger Gutachter, (2)
 
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