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Auch den bekommt er nicht bevor er nicht die Strafe verbüßt hat, die er auch ohne psychische Erkrankung in einer JVA hätte verbüßen müssen bis er Freigang bekommt, sowie nicht ohne gutachterliche Stellungnahme, dass er keine Gefahr für die Gesellschaft mehr ist. Ganz im Gegensatz übrigens zu "normalen" Strafgefangenen, bei denen die fachliche Einschätzung für einen Freigang nicht von unabhängigen Gutachtern übernommen wird. Dass bei solchen Einschätzungen Fehler passieren können, ist (2)