Striktere Haftungsregelungen in der Paketbranche: Ein Schlag gegen Schwarzarbeit
Die Bemühungen des Staates zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Paketbranche haben nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage erhalten. Der Bundesrat hat grünes Licht für die Entfristung der Regelungen zur Nachunternehmerhaftung gegeben, die ursprünglich nur befristet gegolten hatten. Diese Maßnahme soll schwarzarbeitende Subunternehmer und betrügerische Sozialleistungspraktiken verhindern, die die Rechte der Beschäftigten untergraben.
Der Bundesrat unterstützte die Verstetigung des sogenannten Paketboten-Schutz-Gesetzes, welches sicherstellt, dass Regelungen zur Nachunternehmerhaftung dauerhaft in der Kurier-, Express- und Paketbranche verankert sind. Ohne diese Entscheidung wären die Vorschriften zum Jahresende erloschen.
Das Gesetz verpflichtet Paketdienstleister, für das Fehlverhalten ihrer Subunternehmer haftbar zu sein, insbesondere wenn Beiträge zur Sozialversicherung umgangen werden. Diese potenzielle Haftung ist darauf ausgelegt, dass Unternehmen eine sorgfältigere Auswahl ihrer Subunternehmer treffen und damit illegale Praktiken reduzieren.
Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben in den letzten Jahren gezeigt, dass Subunternehmerketten in der Branche weit verbreitet sind. Unterstützt durch die derzeit angespannte wirtschaftliche Lage in der Paketbranche, wird so die Überprüfung erschwert, da Arbeitnehmende oft ohne erkennbares Firmenlogo unterwegs sind.
Ergänzend zu diesen Regelungen hat der Bundesrat nationale Voraussetzungen für die Umsetzung einer EU-Maschinenverordnung beschlossen. Diese Verordnung adressiert Sicherheitsvorschriften und Gesundheitsstandards bei der Herstellung und Konstruktion von Maschinen.

