
Die Bemühungen des Staates zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Paketbranche haben nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage erhalten. Der Bundesrat hat grünes Licht für die Entfristung der Regelungen zur Nachunternehmerhaftung gegeben, die ursprünglich nur befristet
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