Steuerklasse für Elterngeld wechseln erlaubt - Praxisgebühr bleibt
25. Juni 2009, 13:56 Uhr · Quelle: dpa
Kassel (dpa) - Eltern dürfen die Steuerklasse wechseln, wenn sie dadurch ein höheres Elterngeld bekommen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Die Richter gaben zwei Frauen aus Augsburg Recht, die vor der Geburt ihrer Kinder in eine niedrigere Steuerklasse gewechselt waren und so ihr Nettoeinkommen erhöht hatten. Das Gericht hat heute auch entschieden, dass die Praxisgebühr bleibt, wie sie ist. Gesetzlich Versicherte müssen ihrer Arztpraxis also auch in Zukunft pro Quartal 10 Euro zahlen.

