Kassel (dpa) - Eltern dürfen die Steuerklasse wechseln, wenn sie dadurch ein höheres Elterngeld bekommen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Die Richter gaben zwei Frauen aus Augsburg Recht, die vor der Geburt ihrer Kinder in eine niedrigere Steuerklasse gewechselt waren und so […] mehr

Kommentare

2xtoso25. Juni 2009
Ich kann wetten, dass der Richter für die Praxisgebühr ist, weil es ihn nicht trifft (Privatversichert) und dadurch ist auch keine Gleichberechtigung in dem Urteil gewährleistet!
1DarthFly25. Juni 2009
na hoffentlich bleibt die Praxisgebühr wie sie ist, und wird nicht.wie schon gefordert, auf 25 € Pro Arztbesuch erhöht.