Staatsanwaltschaft prüft nach Wulff-Freispruch Revision

27. Februar 2014, 16:02 Uhr · Quelle: dpa

Hannover (dpa) - Genugtuung für Christian Wulff: Zwei Jahre nach seinem Rücktritt hat das Landgericht Hannover den früheren Bundespräsidenten vom Vorwurf der Korruption freigesprochen. «Es gibt schlicht keine schlagkräftigen Beweise», sagte Richter Frank Rosenow.

Wulff ließ nach dem Urteil offen, was er künftig machen wird. «Das Recht hat sich durchgesetzt. Nun kann ich mich wieder der Zukunft zuwenden», sagte der 54-Jährige. Er hat jetzt Anspruch auf finanzielle Entschädigung für das Verfahren, unter anderem für die Durchsuchung seines Wohnhauses.

Die Staatsanwaltschaft hatte Wulff zur Last gelegt, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile im Amt angenommen zu haben - vor Gericht ging es um rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten. Von dem befreundeten Filmfinancier David Groenewold hatte er sich 2008 zu einem Oktoberfestbesuch einladen lassen und später für ein Projekt Groenewolds bei Siemens geworben. Der Filmfinancier musste sich wegen Vorteilsgewährung verantworten, auch er wurde freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft will in der kommenden Woche entscheiden, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Eine Revision müsste spätestens eine Woche nach dem Urteil beantragt werden. «Wir werden diese Zeit nutzen, um das Urteil zu prüfen», sagte der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig der dpa.

Damit eine Revision Erfolg hätte, müsste die Staatsanwaltschaft dem Gericht Verfahrensfehler nachweisen. Dann müsste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber entscheiden, ob das Verfahren komplett neu aufgerollt werden muss.

Wulffs Verteidiger Bernd Müssig betonte: «Das Urteil ist in Stahl gegossen. Es wird halten, gar keine Frage.» Wulffs zweiter Verteidiger Michael Nagel sagte, die Entscheidung des Gerichts sei eine Ehrenerklärung für Wulff gewesen.

Richter Rosenow betonte in seiner mehr als einstündigen Urteilsbegründung: «Es gibt nur schuldig oder unschuldig.» Aus einer geschäftlichen Beziehung zwischen Wulff und dem Filmfinancier habe sich ein enges freundschaftliches Verhältnis entwickelt. Das Gericht habe nicht feststellen können, dass es eine Unrechtsvereinbarung zwischen den beiden Männern gegeben habe.

«Ist es wirklich glaubhaft, dass sich der Ministerpräsident für Peanuts kaufen ließ?», sagte der Richter. «Und ist es dann wirklich glaubhaft, dass er sich in derart dilettantischer Weise korrumpieren lässt?» Es lasse sich kein Grund erkennen, warum Wulff sich Kosten von Groenewold bezahlen lassen sollte, die er ohnehin vom Land oder seiner Partei erstattet bekommen hätte.

Im Detail führte der Richter aus, es habe sich kein Beleg dafür finden lassen, dass Wulff bemerkt habe, dass Groenewold 400 Euro von seiner Hotelrechnung übernommen habe. Außerdem habe Wulff glaubhaft versichert, dass er dem Filmfinancier 110 Euro Kosten für einen Babysitter erstattet habe. Auch die Einladung zum Feiern auf dem Oktoberfest sei ein angemessenes Verhalten unter Freunden gewesen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Korruptionsvorwürfe gegen Wulff aber noch nicht eindeutig widerlegt. Generalstaatsanwalt Lüttig kritisierte nach dem Urteil die Argumentation des Gerichts, dass sich ein Ministerpräsident nicht für 720 Euro kaufen lasse. «Wenn für das Gericht diese Frage im Vordergrund stand, hätte es das Verfahren gar nicht eröffnen dürfen.»

Zu seinen beruflichen Zielen wollte sich Wulff nach dem Urteil nicht äußern. Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde, Kenan Kolut, nährte Spekulationen, wonach Wulff seine guten Kontakte in die Türkei nutzen wolle. «Ich freue mich, dass Christian Wulff in einer Kanzlei arbeiten wird, die in Richtung Türkei agieren will», sagte er der Zeitung «Die Welt». Wulffs Anwalt Gernot Lehr bestätigte das nicht. Er dementierte zugleich Berichte, wonach das frühere Staatsoberhaupt künftig für eine Wirtschaftskanzlei arbeiten wolle.

Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) äußerte nach dem Freispruch scharfe Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft Hannover. «Sie hat sich bei ihren Ermittlungen gegen Christian Wulff verrannt und hätte früher die Konsequenzen daraus ziehen müssen», sagte Hintze dem «Spiegel». Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Michael Frieser, verlangte, einen Schlussstrich unter das Verfahren zu ziehen.

Mit Wulff stand erstmals in der deutschen Geschichte ein ehemaliger Bundespräsident in einem Strafprozess vor Gericht. Als die Liste der Vorwürfe immer länger wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft Hannover im Februar 2012 die Aufhebung der Immunität Wulffs als Bundespräsident. Das führte einen Tag später zu seinem Rücktritt.

Im Zuge der Untersuchungen der Justiz stellte sich heraus, dass fast alle Vorwürfe strafrechtlich bedeutungslos waren. Ermittelt wurde unter anderem wegen Auslandsurlauben Wulffs in Wohnungen und Häusern von ihm bekannten Unternehmern und wegen eines günstigen Kredits für sein inzwischen verkauftes Haus in Großburgwedel.

Urteile / Affären / Wulff
27.02.2014 · 16:02 Uhr
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