SPD-Mitgliederbegehren: Zwischen dem Spagat der Parteitreue und Reformvorhaben

In den Reihen der SPD formiert sich momentan Widerstand gegen die geplante Bürgergeld-Reform, wobei ein Mitgliederbegehren gestartet wurde, das voraussichtlich erst nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag zum Ende kommt. Der Parteivorstand hat den Start des Begehrens, in Abstimmung mit den Initiatoren, auf den 23. Dezember terminiert. Es ist vorgesehen, dass das Begehren maximal drei Monate läuft, obwohl die Koalition die Verabschiedung der Reform bis Anfang März plant - ein zeitlicher Vorlauf, der bereits jetzt Kontroversen auslöst.
Die Kritiker innerhalb der SPD zielen mit ihrem Vorstoß darauf ab, die Reform, welche eventuell Komplettsanktionen für Verweigerer ermöglichen könnte, zu verhindern. Sie befürchten, dass solche Maßnahmen soziale Härten mit sich bringen. Die SPD hat zur Unterstützung eine Onlineplattform zur Unterschriftensammlung eingerichtet, wobei ein erster Meilenstein Mitte Dezember erreicht wurde: das notwendige Quorum der ersten Stufe.
Sophie Ringhand, die Vorsitzende der Thüringer Jusos und Erstunterzeichnerin, sowie Denny Möller, ein Mitinitiator, äußerten ihre Besorgnis über das derzeitige Timing. Ringhand wünscht sich mehr Rücksicht auf die internen Stimmen der SPD, während Möller die Dringlichkeit einer ernsthaften Auseinandersetzung seitens der Parteispitze betonte. Er fordert, dass das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag erst nach Abschluss des Begehrens beendet wird.
Die von Arbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas entworfene Reform sieht vor, den Begriff „Bürgergeld“ abzuschaffen und die Grundsicherung nach strengeren Kriterien zu vergeben, wobei Jobcenter verstärkt auf eine Arbeitsvermittlung drängen sollen.
Kurz vor Weihnachten wurde der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet, obwohl es bis zuletzt Meinungsverschiedenheiten über die vollständige Streichung von Leistungen gab. Schließlich einigte man sich darauf, dass bei wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen die Leistungen gekürzt werden können, wobei psychisch Kranke geschützt werden sollen.
Ursprünglich hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) von der Reform bedeutende Einsparungen erwartet. Die tatsächlichen Einsparungen belaufen sich jedoch zunächst auf 86 Millionen Euro, mit der Aussicht auf geringere Rückgänge in den Folgejahren.

