Sicherungsverwahrung: CSU-Innenminister kritisiert Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes

13. Januar 2011, 16:37 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Straßburg/ Berlin (dts) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg zur Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern scharf kritisiert. "Dass drei Tätern nun auch noch eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 125.000 Euro zugebilligt wird, ist ein Schlag ins Gesicht ihrer Opfer", sagte Herrmann der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagausgabe). Der Gerichtshof vernachlässige einmal mehr die Menschenrechte der Opfer und schütze die Täter.

"Das kann nicht Sinn der Europäischen Menschenrechtskonvention sein", sagte Herrmann. Er habe nach wie vor kein Verständnis dafür, dass das Gericht die Verwahrung hochgefährlicher rückfallgefährdeter Straftäter für nicht gerechtfertigt halte: "Drei mehrfach wegen schwerer Sexualstraftaten und Körperverletzungen verurteilte Täter sollen nach dem Willen der Richter auf freien Fuß kommen. Oder sie sind dies bereits, obwohl Sachverständigengutachten klar festgestellt haben, dass von ihnen im Falle ihrer Freilassung weitere schwere Straftaten zu erwarten sind, mit Folge erheblicher psychischer oder körperlicher Schäden der Opfer", sagte Herrmann. Hier werde einmal mehr "der Schutz der Bevölkerung hinter das Recht der Täter gestellt". Für ihn bleibe es völlig widersinnig, dass gefährliche Sexualstraftäter und Schwerverbrecher, denen eine hohe Wiederholungsgefahr bescheinigt werde, "freigelassen werden müssen, um sie dann mit einem immensen Personalaufwand überwachen zu lassen". Der vierte Beschwerdeführer beantragte keine Entschädigung, bekam ansonsten aber in Straßburg ebenfalls Recht. Er war 1999 vom Landgericht Passau zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Drei Tage vor der vollständigen Verbüßung der Haft wurde nach dem damals geltenden Landesgesetz eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. "Wichtig ist, dass der gemeingefährliche Sexualstraftäter in einem psychiatrischen Krankenhaus hinter Schloss und Riegel bleibt. Es wäre absolut unverantwortlich, diesen völlig kranken Menschen wieder auf die Bevölkerung loszulassen." Rechtlich handele es sich um einen "Spezialfall", der sich auf ein bayerisches Gesetz aus dem Jahr 2004 beziehe, das es gar nicht mehr gebe. Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) sagte der "Welt": "Eine grundsätzliche Klärung der früher verhängten nachträglichen Sicherungsverwahrung steht weiter aus. Es wird Zeit, dass Karlsruhe spricht." Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 8. Februar über Verfassungsbeschwerden von Sicherungsverwahrten.
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13.01.2011 · 16:37 Uhr
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