Straßburg/ Berlin (dts) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg zur Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern scharf kritisiert. "Dass drei Tätern nun auch noch eine Entschädigung in Höhe von insgesamt ...

Kommentare

(1) Die_Mama · 13. Januar 2011
Dann hätten eben die Richter bei der Hauptverhandlung mehr weitsicht zeigen müssen und die Sicherungsverwahrung mit ins Urtel genommen. Dann gäbe es jetzt keine Probleme. Eine zweite Strafe nach absitzen der Ersten geht eben nicht, zumindest nicht, wenn man sich Rechtstaat schimpft. Das sollte sogar einem CSU Politiker einleuchten.
 
Suchbegriff