Schönheits-OPs an Minderjährigen bleiben vorerst erlaubt
Berlin (dpa) - Ein Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen ist wegen rechtlicher Bedenken derzeit nicht durchsetzbar. Das Bundesgesundheitsministerium betonte, dass es verfassungsrechtliche Einwände gegen ein solches Verbot gibt. Das Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen, das Recht auf elterliche Sorge und die Berufsfreiheit für Mediziner stünden einer Neuregelung im Wege. Gesundheitspolitiker von CDU und CSU hatten einen neuen Anlauf genommen, um medizinisch unnötige Schönheitsoperationen an Minderjährigen zu verbieten.