Schmiergeldsystem bei Goldbeck: Wie Bargeld und Scheinrechnungen Millionen verschoben
Millionenbeträge und Kultstatus
Im Zentrum des Verfahrens steht ein 45-jähriger ehemaliger Prokurist. Ihm sollen seit 2021 rund 2,61 Millionen Euro zugeflossen sein. Zwei Mitangeklagte sollen etwa 800.000 Euro beziehungsweise 207.000 Euro erhalten haben. Insgesamt geht es laut Anklage um rund 3,6 Millionen Euro Bestechungsgelder.
Der Hauptangeklagte galt intern als Leistungsträger mit „legendärem Verhandlungsgeschick“. Er arbeitete sich vom gelernten Maler bis in eine Führungsposition hoch und genoss offenbar großes Ansehen im Unternehmen.
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll er das System zunächst allein betrieben und später ausgewählte Kollegen eingeweiht haben.
„Auf dem Parkdeck übergab er mir 10.000 Euro“
Einer der Mitangeklagten schilderte vor Gericht, wie er in das System hineingezogen wurde. Nach Klagen über seine Vergütung sei er von seinem Vorgesetzten auf ein Parkdeck gebeten worden. Dort habe dieser ihm 10.000 Euro in bar übergeben – verbunden mit dem Hinweis, es gebe Möglichkeiten, „etwas nebenher zu verdienen“.
Der 34-Jährige räumte vor Gericht ein, das Geld angenommen zu haben. Später habe er selbst Schmiergeldzahlungen mit Subunternehmen verhandelt, Bargeld entgegengenommen und über Scheinfirmen nicht leistungsgedeckte Rechnungen in Umlauf gebracht.
Bargeld, Briefumschläge, Baustellentreffen
Die Übergaben verliefen teils konspirativ. Treffen fanden auf Baustellen oder auf nahegelegenen Parkplätzen statt. In einem Fall habe ein Subunternehmer einen Umschlag mit Bargeld ins Handschuhfach eines Autos gelegt.
Teilweise seien mehrere Tausend Euro transportiert worden, um Anteile an Vorgesetzte weiterzugeben. Gleichzeitig sei innerhalb des Unternehmens möglichst wenig über das System gesprochen worden.
Subunternehmer als Teil des Systems
Für das Funktionieren des Systems waren externe Partner entscheidend. Ein Geschäftsführer eines Tiefbauunternehmens gab zu, private Bauarbeiten für Angeklagte ganz oder teilweise nicht berechnet zu haben.
In einem Fall seien Arbeiten im Wert von 18.000 Euro gar nicht in Rechnung gestellt worden, in einem anderen Projekt über 80.000 Euro nur teilweise. Das Verfahren gegen ihn wurde gegen Zahlung einer sechsstelligen Summe eingestellt.
Goldbeck hatte die Geschäftsbeziehung zunächst beendet, diese später aber wieder aufgenommen.
Haftstrafen in Aussicht
Zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gibt es offenbar Verständigungen über Strafrahmen – unter der Voraussetzung umfassender Geständnisse.
Dem Hauptangeklagten drohen rund dreieinhalb bis knapp vier Jahre Haft. Dem 34-Jährigen zwischen zweieinhalb und knapp drei Jahren. Ein weiterer Angeklagter muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen, die voraussichtlich zur Bewährung ausgesetzt wird.
Reputationsschaden und Kontrollfragen
Für Goldbeck bedeutet der Fall nicht nur einen finanziellen Schaden, sondern auch einen erheblichen Reputationsverlust.
Der Fall wirft Fragen auf:
- Wie konnten interne Kontrollmechanismen über Jahre versagen?
- Welche Rolle spielten persönliche Netzwerke und Abhängigkeiten?
- Wie anfällig ist projektgetriebene Bauwirtschaft für Kickback-Strukturen?
Das Verfahren zeigt exemplarisch, wie schnell aus individueller Unzufriedenheit ein strukturelles Korruptionssystem entstehen kann – wenn interne Kontrollmechanismen nicht greifen und externe Partner bereit sind mitzuspielen.


