Jurist

Sachsen will AfD-Richter Maier in den Ruhestand versetzen

12. Februar 2022, 16:02 Uhr · Quelle: dpa
Der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Jurist und AfD-Politiker Jens Maier soll nicht wieder in Sachsen auf der Richterbank Platz nehmen. Das Justizministerium fährt schweres Geschütz auf.

Dresden (dpa) - Der umstrittene AfD-Politiker Jens Maier soll nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im Herbst 2021 nicht wieder in Sachsen Recht sprechen. Der Freistaat wehrt sich auf juristischem Wege gegen seine Weiterbeschäftigung als Richter.

Dem 60-Jährigen wurden nach Angaben von Justizministerin Katja Meier (Grüne) am Freitag zwei Schreiben übermittelt. «Zum einen wird Herr Maier mit Wirkung vom 14. März 2022 in den Richterdienst als Amtsrichter am Amtsgericht Dippoldiswalde zurückgeführt.» Damit erfülle man den Rückführungsanspruch, den er als ehemaliger Abgeordneter nach dem Gesetz habe.

Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Parallel dazu sei am Landgericht Leipzig - am dortigen Dienstgericht für Richter - ein Antrag auf Versetzung Maiers in den Ruhestand nach Paragraf 31 des Richtergesetzes gestellt worden. «Zudem habe ich einen Eilantrag beim Dienstgericht für Richter gestellt, Herrn Maier ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr in den Dienst die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen», sagte die Justizministerin.

Maier will wieder in die sächsische Justiz zurückkehren und hatte kurz vor Weihnachten einen entsprechenden Antrag gestellt. Der gebürtige Bremer war zuletzt am Landgericht Dresden als Richter tätig. Er selbst will sich nicht zu seiner Rückkehr äußern. Die AfD spricht von einer «Hexenjagd» und stellt sich hinter Maier. Seine mögliche Weiterbeschäftigung als Richter hatte Unmut und Kritik ausgelöst. Andere Parteien halten ihn für untragbar. Das Auschwitz-Komitee und der Zentralrat der Juden drängten darauf, Maiers Rückkehr in die Justiz zu verhindern.

Paragraf erst zweimal angewandt

Gemäß Richtergesetz kann ein Richter auch in den Ruhestand versetzt werden, «wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden». Der Paragraf ist nach Angaben der Justizministerin erst zweimal in der deutschen Rechtssprechung angewandt worden.

Nach Darstellung der Ministerin muss das ausführlich begründet werden und objektiv gegeben sein. Bei Maier ergebe sich das nicht zuletzt aus der öffentlichen Debatte der letzten Wochen und Äußerungen aus Wissenschaft, Richterschaft oder der Religionsgemeinschaften zu diesem Fall. Einhergehend damit hat sich nach Einschätzung ihres Ministeriums eine «gravierende Erschütterung des Vertrauens in die sächsische Justiz» in der Öffentlichkeit manifestiert. Auch Maiers Einstufung als rechtsextrem durch den sächsischen Verfassungsschutz sei von Bedeutung.

Rechtliche Hürden sind hoch

«Die rechtlichen Hürden sind außergewöhnlich hoch. Wir bewegen uns hier in einem absoluten juristischen Neuland», stellte die Grünen-Politikerin fest. Über diesen Weg blieben gleichzeitig alle anderen Maßnahmen wie ein Disziplinarverfahren gegen Maier möglich. Dies müsse aber vom künftigen Dienstherrn, dem künftigen Gericht Maiers, geführt werden.

Zudem habe der Landtag die Möglichkeit einer Richteranklage. Mit ihr könnte er das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Versetzung eines Richters in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu erreichen oder auch seine Entlassung zu erwirken. Für diesen Schritt ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich. Die sächsische CDU steht der Richteranklage bislang skeptisch gegenüber, die Grünen haben dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Richtervereinigung: «Unerträgliches Verhalten»

Die Neue Richtervereinigung hält eine Richteranklage für geboten. Auch der Deutsche Richterbund plädiert dafür, neben der Option einer Versetzung in den Ruhestand zu prüfen, «ob das unerträgliche Verhalten Maiers» in seiner Abgeordnetenzeit Grundlage für eine erfolgreiche Richteranklage sein kann. Vom Parlament in Dresden ginge damit «ein starkes Zeichen für einen wehrhaften Rechtsstaat» aus, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.

«Es wäre ein unerträglicher Zustand und würde das Ansehen der Rechtspflege erheblich beschädigen, wenn ein durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestufter Politiker in Deutschland Recht sprechen würde.» Die Richteranklage ist im Grundgesetz verankert und gibt es bisher nur auf dem Papier. Wie die Chancen im Fall Maier dabei stehen, ist offen. Den Kollegen, die Recht sprechen, könne nicht vorgegriffen werden, hieß es beim Richterbund.

Extremismus / Justiz / Personalien / Jens Maier / AfD / Richter / Ruhestand / Sachsen / Deutschland
12.02.2022 · 16:02 Uhr
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