S&T System Integration & Technology Distribution AG: Änderungen in der Berichterstattung
07. September 2011, 13:15 Uhr · Quelle: FREI
Adhoc Mitteilung gemäß § 48d Abs. 1 BörseG
Wien (pta028/07.09.2011/15:15) - S&T hat mit heutigem Stichtag die im vorigen Jahr im Zuge des Wechsels in den Standard Market Continuous freiwillig getroffene Vereinbarung zur Fortführung der Einhaltung aller Prime Market Kriterien außer des Mindeststreubesitzkriteriums im Einvernehmen mit der Wiener Börse gelöst. In Folge werden für S&T die Kriterien des Standard Market Continuous gelten. Als eine Konsequenz wird S&T anstelle des Zwischenberichts zum 3. Quartal am 7. November 2011 eine Zwischenmitteilung zum 3. Quartal veröffentlichen.
Wien (pta028/07.09.2011/15:15) - S&T hat mit heutigem Stichtag die im vorigen Jahr im Zuge des Wechsels in den Standard Market Continuous freiwillig getroffene Vereinbarung zur Fortführung der Einhaltung aller Prime Market Kriterien außer des Mindeststreubesitzkriteriums im Einvernehmen mit der Wiener Börse gelöst. In Folge werden für S&T die Kriterien des Standard Market Continuous gelten. Als eine Konsequenz wird S&T anstelle des Zwischenberichts zum 3. Quartal am 7. November 2011 eine Zwischenmitteilung zum 3. Quartal veröffentlichen.

