Sozialhilfe kassiert, Luxus gelebt – jetzt verliert Clan seine Villa
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits zuvor entschieden, dass die rund 300 Quadratmeter große Immobilie auf einem etwa 1.700 Quadratmeter großen Grundstück vom Staat eingezogen werden darf. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nun verworfen, wie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mitteilte.
Verurteilungen wegen Geiselnahme, Betrugs und Geldwäsche
Der Hauptangeklagte wurde wegen Geiselnahme sowie banden- und gewerbsmäßigen Sozialbetrugs zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Sein Sohn erhielt wegen Geldwäsche eine Bewährungsstrafe. Er gilt als formeller Eigentümer der Immobilie und muss diese nun an die Stadt Leverkusen übertragen.
In dem Haus leben weitere Familienangehörige, die staatliche Leistungen bezogen haben, darunter Bürgergeld und Wohngeld. Nach Angaben des Jobcenters Leverkusen wurden über mehrere Jahre hinweg insgesamt rund 462.000 Euro an Sozialleistungen und Krankenkassenbeiträgen an die zehnköpfige Familie ausgezahlt.
Monatliche Zahlungen trotz erheblichen Vermögens
Die Familie hatte nach Feststellungen des Gerichts unvollständige oder falsche Angaben zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen gemacht. Bis Ende Juni 2021 flossen monatlich rund 5.200 Euro an staatlichen Leistungen. Mit diesen Geldern wurde unter anderem ein Kredit für die Immobilie bedient.
Gleichzeitig verfügte die Familie laut Ermittlungen über erhebliche Vermögenswerte aus kriminellen Aktivitäten. Die Staatsanwaltschaft ging von Bargeldbeständen von bis zu 300.000 Euro aus. Zudem wurden Luxusfahrzeuge und hochwertige Uhren festgestellt.
Polizeiaktion und Vermögenssicherung
Bereits im Juni 2021 war der Fall öffentlich bekannt geworden, nachdem die Polizei die Villa durchsucht hatte. Dabei wurden sechsstellige Bargeldbeträge sowie Luxusuhren im Wert von rund 160.000 Euro beschlagnahmt.
Die Zugehörigkeit der Familie zu einem bekannten Clan-Netzwerk spielte im Verfahren eine untergeordnete Rolle; entscheidend waren die nachgewiesenen Straftaten und die Herkunft der Vermögenswerte. Der Bundesgerichtshof hatte ein früheres Urteil des Landgerichts teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Das nun bestätigte Urteil ist rechtskräftig.
Signalwirkung für Vermögenseinziehung
Mit der Entscheidung unterstreicht die Justiz die Möglichkeit, Immobilien und Vermögenswerte einzuziehen, wenn sie nachweislich aus Straftaten finanziert wurden oder durch Sozialbetrug erhaltene Mittel gesichert werden konnten. Die Villa soll nun verwertet werden, die Erlöse fließen an die öffentliche Hand.


