Rückzug mit Folgen: Brosius-Gersdorfs Entscheidung entfacht Gerichtsdiskussion neu
Die politischen Turbulenzen im Zusammenhang mit der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts nehmen weiter an Fahrt auf, nachdem die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ihren Verzicht auf die Kandidatur verkündet hat. Dieser Schritt hat nicht nur das politische Klima innerhalb der Großen Koalition erschüttert, sondern auch heftige Diskussionen zwischen den Regierungsparteien Union und SPD ausgelöst.
Die Grünen und die Linke halten an ihren Positionen fest: Beide Parteien fordern eine klare Trennung von der AfD und bestehen darauf, dass die übrigen Kandidaten - der Unionsbewerber Günter Spinner und die von der SPD nominierte Ann-Katrin Kaufhold - ohne Einfluss der AfD ihre Mehrheiten finden. Während die Linke eine kohärente Kandidatenstrategie anmahnt, um einen erneuten Koalitionskonflikt zu verhindern, betonte Brosius-Gersdorf in einer Erklärung, dass eine Eskalation die demokratische Stabilität gefährden könnte.
Mit dem Rückzug der Juristin steht die Koalition vor der Herausforderung, im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit zu organisieren. Die Möglichkeit, auf Stimmen der AfD angewiesen zu sein, wird von allen Fraktionen gemieden, doch die Union scheut sich vor Verhandlungen mit der Linken. Der Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn sieht sich heftigen Vorwürfen ausgesetzt, insbesondere von Grünen und Linken, die seine Eignung in Frage stellen und ihm Versäumnisse in der Fraktionsführung vorwerfen. SPD-Chef Lars Klingbeil fordert eindringlich mehr Geschlossenheit in der Union.
Spahn hingegen plädiert für Ruhe und kollektive Lösungen und äußert Bedauern über die späte Thematisierung eigener inhaltlicher Bedenken. Brosius-Gersdorf hat in ihrem Rückzugsschreiben, das über ihre Kanzlei verbreitet wurde, Kritik an der Medienberichterstattung und mangelnder inhaltlicher Auseinandersetzung von Seiten der Union geübt. Zum bitteren Beigeschmack ihres Rückzugs tragen zudem anonyme Kampagnen in sozialen Netzwerken bei, die sie als diffamierend empfindet.

