Rückruf von Baguettebrötchen: Präventive Maßnahme von Sinnack Backspezialitäten
Der bekannte Backwarenhersteller Sinnack Backspezialitäten hat vorsorglich eine Charge seiner 'Kornmühle Baguettebrötchen 4 Stück 300 g' aus dem Verkauf genommen. Die betroffene Charge trägt das Mindesthaltbarkeitsdatum vom 10. November 2025 sowie die Chargennummer L153641.
Diese Informationen sind auf der oberen Seite der Verpackung zu finden. Hintergrund des Rückrufs ist die Möglichkeit, dass in einigen Packungen Plastikteile enthalten sein könnten.
Sinnack hat betont, dass dieser Rückruf als präventive Maßnahme zu verstehen ist, und rät eindringlich vom Verzehr der betroffenen Baguettebrötchen ab. Um jegliches Risiko für die Verbraucher zu vermeiden, wurde das Produkt sofort aus den Regalen der Supermärkte entfernt.
Die Baguettebrötchen wurden über Filialen des Discounters Netto verkauft und sind in insgesamt zehn Bundesländern betroffen: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Kunden, die das Produkt bereits erworben haben, können dieses ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben und erhalten den vollen Kaufpreis erstattet.

