Reform der Krankenhausfinanzierung: Debatte um Lauterbachs Gesetzentwurf nimmt Fahrt auf
Im Zuge der angestrebten Reform der Krankenhauslandschaft in Deutschland legte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seinen Gesetzentwurf vor, der die Basis für die anstehenden Diskussionen mit den Landesressortchefs sein wird. Die Gespräche, die deutliche Änderungen im Vergütungssystem der Krankenhäuser vorsehen, stehen im Mittelpunkt der strategischen Neuausrichtung des Sektors. Die Reform zielt darauf ab, Krankenhäuser durch pauschalierte Vergütungen für Behandlungen von wirtschaftlichen Zwängen zu entlasten, wobei zukünftig 60 Prozent der Vergütung bereits für die bloße Vorhaltung von Angeboten gewährt werden soll. Dies soll durch präziser definierte Leistungsgruppen und einheitliche Qualitätsvorgaben als Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen erreicht werden.
Die Reaktionen auf den Entwurf sind gemischt. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach kritisierte die starren Strukturvorgaben und betonte die Notwendigkeit von Abweichungsmöglichkeiten für die Bundesländer, um eine hohe Versorgungssicherheit aufrechterhalten zu können. Der Vorstandsvorsitzende der Barmer Krankenkasse, Christoph Straub, unterstrich die Bedeutung der Qualitätsbeibehaltung in den anstehenden Abstimmungen und warnte vor einer marginalisierten Reform, die zu hohen Kosten führen könnte, ohne die notwendigen Qualitätssicherungen und strukturellen Veränderungen voranzutreiben.
Die Verhandlungen, welche bereits in den letzten Monaten auf Bund-Länder-Ebene geführt wurden, offenbaren verschiedene Kritikpunkte der Länder an den Reformplänen. Dennoch betont Lauterbach, dass eine Zustimmung des Bundesrats für diese Vorhaben nicht zwingend erforderlich sein soll. Ein Zeitplan ist bereits skizziert: Das Bundeskabinett soll sich in der darauffolgenden Woche mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Zudem drängen Länder und Kliniken auf schnelle finanzielle Unterstützung, noch bevor die große Reform greift.
Bleibt also zu beobachten, ob Lauterbachs Reformansatz die Balance zwischen finanzieller Entlastung der Kliniken, Sicherung der Versorgungsqualität und der Flexibilität für die Bundesländer finden kann, die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlich wäre. (eulerpool-AFX)