Rechtswidrige Grenzrückweisungen: Gericht stärkt Rechte von Asylsuchenden
Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem wegweisenden Eilentscheid die Praxis der Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen als rechtswidrig eingestuft. Im Mittelpunkt des Urteils stand die Anwendung des Dublin-Verfahrens, welches vor einer Zurückweisung zwingend durchzuführen ist.
Konkret betraf der Fall drei somalische Staatsbürger, die am 9. Mai in Frankfurt (Oder) an der polnischen Grenze aufgegriffen und anschließend zurückgeschickt wurden. Diese Entscheidung markiert den ersten juristischen Einspruch gegen die von Innenminister Alexander Dobrindt zu Beginn seiner Amtszeit im Mai verschärften Grenzkontrollen.
Der CSU-Politiker hatte mit seinem Sofortprogramm nicht nur die Kontrollen intensiviert, sondern auch die umstrittene unmittelbare Zurückweisung von Schutzsuchenden eingeführt. Die betroffenen Somalier, zwei Männer und eine Frau, wurden von der Bundespolizei am Bahnhof von Frankfurt (Oder) überprüft, nachdem sie per Zug aus Polen eingereist waren und Asyl beantragt hatten.
Noch am selben Tag wurden sie aufgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat nach Polen zurückgeschickt, woraufhin sie gegen diese Entscheidung rechtlich vorgingen. Das Gerichtsurteil bleibt unangreifbar, was die Bedeutung dieser Entscheidung zusätzlich unterstreicht.

