
Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem wegweisenden Eilentscheid die Praxis der Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen als rechtswidrig eingestuft. Im Mittelpunkt des Urteils stand die Anwendung des Dublin-Verfahrens, welches vor einer Zurückweisung zwingend durchzuführen ist.
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