Rechtsstreit um Cola-Mix-Flaschendesign: Paulaner siegt über Berentzen
Paulaner hat einen wichtigen Sieg im juristischen Tauziehen um das Flaschendesign ihrer Cola-Mix-Getränke errungen. Das Landgericht München I entschied, dass die Flaschen der Mio Mio Cola+Orange Mische von Berentzen den markenrechtlich geschützten Spezi-Flaschen der Münchner Brauerei zu ähnlich seien. Berentzen darf dieses Design nicht weiter nutzen, andernfalls droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Zudem muss das Unternehmen Schadenersatz leisten und sämtliche Flaschen in dieser Aufmachung vernichten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Im Mittelpunkt der Urteilsfindung stand die Frage, ob die farbliche Gestaltung der Mio Mio-Flaschen Verwirrung stiften und Kunden dazu verleiten könnte, eine Verbindung zu Paulaner anzunehmen. „Wir sind erfreut, dass das Gericht unsere Auffassung komplett geteilt hat“, sagte Birgit Zacher, Pressesprecherin von Paulaner, und betonte, dass es primär um den Schutz der eigenen Farbmarke gehe, nicht um Schadenersatzforderungen.
Berentzen hatte im Prozess erfolglos darauf hingewiesen, dass farbenfrohe Designs für Cola-Mix-Getränke üblich seien und dass das Design von einer Tapete inspiriert sei, die im Studentenwohnheim des aktuellen Marketingchefs hing. Doch vor Gericht fand diese Verteidigungsstrategie kein Gehör, da solche Inspirationsquellen rechtlich irrelevant sind.
Interessanterweise ist es nicht Paulaners erster Rechtsstreit dieser Art. Bereits im März entschied das Landgericht bei einem ähnlichen Fall zugunsten des Münchner Unternehmens. Damals betraf es die 'Brauerlimo' der Karlsberg Brauerei aus Homburg. Der Schutz der spezifischen Farbgebung dient Paulaner offensichtlich dazu, die Eigenständigkeit ihrer Marke zu wahren, um zukünftige Verwechselungen zu verhindern.
Die beständige Verteidigung der Markenrechte ist dabei keine Einbahnstraße: 2022 befand sich Paulaner selbst auf der Anklagebank. In einem Streit mit der Augsburger Brauerei Riegele ging es um die Rechte am Namen Spezi. Dieser zeigte deutlich das komplexe Terrain, auf dem sich Brauereien im Markenrecht bewegen.

