Ratenkredite auf Rekordhoch: Schufa meldet Boom
Die Schufa berichtet über eine beispiellose Entwicklung auf dem deutschen Kreditmarkt: Erstmals überstieg die Zahl der neu aufgenommenen Ratenkredite die Zehn-Millionen-Marke innerhalb eines Jahres. Der deutliche Anstieg von 17.100 Verträgen im letzten Jahr wird vor allem durch einen Boom bei Kleinkrediten unter 1.000 Euro angetrieben. So teilt die Auskunftei aus Wiesbaden mit, dass mittlerweile jeder zweite Ratenkredit dieser Kategorie zuzuordnen sei.
Der Trend zu "Kaufe jetzt, bezahle später" erfreut sich insbesondere im Online-Handel großer Beliebtheit. Dies zeigt sich in einem Anstieg der Kleinkredite um rund 14,6 Prozent auf 4,99 Millionen neue Verträge. Während 2020 lediglich ein Fünftel dieser Kleinkredite ausmachten, liegt ihr Anteil inzwischen bei beinahe 50 Prozent. Die Kreditvergabe für Beträge über 1.000 Euro stieg im Vergleich zum Vorjahr moderat um vier Prozent auf 5,03 Millionen. Kombiniert mit bereits laufenden Verträgen ergibt sich ein Gesamtvolumen von 19,6 Millionen Ratenkrediten, was einem Anstieg von 574.000 Verträgen innerhalb eines Jahres entspricht. Vor allem Menschen im mittleren Alter – zwischen 35 und 44 Jahren – erhöhen ihre Kreditverpflichtungen, während der Anstieg unter jungen Erwachsenen weniger drastisch verläuft.
Verbraucherschützer beobachten diese Entwicklung mit Sorge. Sie warnen, dass Verbraucher dazu neigen, ihre finanzielle Belastbarkeit zu überschätzen, was insbesondere bei Krediten mit vermeintlich kostenlosem Finanzierungsangebot gefährlich werden kann. Ole Schröder von der Schufa weist auf ein potenzielles Risiko der Überschuldung durch die Vielzahl an Kleinkrediten hin. Trotz dieser Einschätzung zeigt die Analyse, dass die Vertragsbedingungen meist eingehalten werden – in 98,1 Prozent der Fälle erfolgt die Rückzahlung regelmäßig.
Eine neue EU-Richtlinie könnte den Markt jedoch verändern. Diese verlangt ab Oktober 2023 eine umfassendere Kreditwürdigkeitseinschätzung, insbesondere für Kleinkredite bis 200 Euro, die bislang von solchen Prüfungen ausgenommen waren. Ziel dieser Maßnahme ist es, kreditfinanzierte Schuldenberge, speziell unter einkommensschwachen Haushalten, zu vermeiden. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben bis November 2025 zu implementieren, wobei das Bundesjustizministerium bereits einen entsprechenden Entwurf vorgelegt hat.

