Rassismusvorwürfe in der Wohnungsvermittlung: BGH prüft Fall
Beim Bundesgerichtshof (BGH) stehen die Zeichen auf Klärung in einem Fall, der möglicherweise Diskriminierung bei der Wohnungsvermittlung betrifft. Eine Frau verklagt einen Immobilienmakler, da dieser ihr angeblich aufgrund ihres pakistanischen Namens die Möglichkeit einer Wohnungsbesichtigung verweigert haben soll. Am Donnerstag widmet sich das höchste deutsche Zivilgericht der brisanten Angelegenheit, jedoch wird noch keine Entscheidung erwartet.
Die betreffende Klägerin reichte im November 2022 eine Bewerbung über ein Online-Formular bei einem Maklerbüro ein. Nachdem sie mehrere Absagen erhielt, startete sie mit typisch deutschen Namen wie "Schneider", "Schmidt" und "Spieß" erneut Anfragen und bekam prompt Besichtigungstermine angeboten. Diese Diskrepanz führte schließlich zur Klage auf Entschädigung.
Auf einem Immobilienportal soll das Maklerangebot mit mehreren verfügbaren Wohnungen frisch erschienen sein, teilte die Klägerin mit. Überraschend erhielt sie auf ihre Anfrage die Antwort, dass keine Besichtigungstermine mehr möglich seien. Laut dem Landgericht Darmstadt handelte es sich hier um eine hinreichende Grundlage, um dem Makler eine Entschädigung von 3.000 Euro zuzusprechen, weshalb es das vorhergehende Urteil des Amtsgerichts Groß-Gerau aufhob. Der Makler legte Revision ein, was die Angelegenheit nun vor den BGH bringt.

