Es ist das gute Recht der beiden Parteien, die Entscheidung der Bundeswahlkommision überprüfen zu lassen. Das hier weider einige dagegen wettern, zeigt nur, dass sie die Grundprinzipien eines Rechtsstaates nicht verinnerlicht haben.
8k251998
18. August 2009
Es geht darum, dass der Bundeswahlausschuss keine eindeutige Abstimmung (4:4) hatte und daher die Stimme des neuen und juristisch ahnungslosen Vorsitzenden (Statistiker) den Ausschlag gab. Der hatte alle "kann" und "soll" Regeln zu "muss"-Regeln erklärt und die kleinen Parteien abgeschossen. Bei den Grauen mit der Begründung, sie hätten nur 1 Landesverbank. Die Grauen haben aber 11 Landesverbände. In Afghanistan wollen wir freie Wahlen einführen, hier darf ein einzelner sie abschießen.
Erfreulicherweise leben wir in einem Rechtsstaat, in dem man die Entscheidungen des Wahlausschusses überprüfen lassen kann. Es gibt gute Gründe, die Entscheidung für richtig zu halten - wäre sie aber ganz alleine dem Ausschuss überlassen ohne Möglichkeit der Überprüfung auf dem Rechtsweg, dann wäre das eine Einladung zur Willkür.
Wieso sollte man jetzt einen Präzedenzfall schaffen. Es ist schlicht und einfach Frau Paulis Schuld, das es keine Zulassung gab. Es gibt eben Regeln und Bestimmungen die eingehalten werden müssen. Auch ein Gericht sollte da nicht nachgiebig sein, denn dann hält sich keiner mehr an Regeln und klagt anschließend lieber.
5k944
18. August 2009
Wer es nicht schafft ein Formular zu unterzeichnen, wird eben nicht zugelassen. Seit wann kann man gegen seine eigene Schludrigkeit klagen?