Ostdeutsche Bundesländer tragen Kosten für DDR-Zusatzrenten in Höhe von 2,68 Milliarden Euro
Die ostdeutschen Bundesländer haben im vergangenen Jahr insgesamt 2,68 Milliarden Euro für die Zusatz- und Sonderrenten der ehemaligen DDR aufgebracht. Dies geht aus vorläufigen Zahlen des Finanzministeriums in Sachsen-Anhalt hervor. Allein in diesem Bundesland fielen rund 400 Millionen Euro an Kosten an.
Während der DDR-Zeit gab es insgesamt 27 Zusatzversorgungssysteme für verschiedene Berufsgruppen, darunter auch das Gesundheitswesen. Zusätzlich wurden Sonderrenten an Angehörige der Deutschen Volkspolizei ausgezahlt. Heute profitieren mehrere Hunderttausend Menschen in ganz Deutschland von diesen Zahlungen.
Die Leistungen für die Zusatzversorgung wurden nach der Wiedervereinigung in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Anfangs wurden die Kosten zu 60 Prozent von den ostdeutschen Ländern und zu 40 Prozent vom Bund getragen. Anfang 2021 erhöhte der Bund seinen Anteil auf 50 Prozent.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) fordert jedoch eine weitere Entlastung für die Länder. Er kritisiert, dass die Bundesregierung die Belastungen der ostdeutschen Länder ignoriert. Haseloff betont, dass die Länder nicht die Rechtsnachfolger der DDR seien, sondern die Bundesrepublik Deutschland, weshalb der Bund für die Renten zuständig sei. Unter der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel hatten die Ost-Länder zumindest eine schrittweise Auflösung des Themas erreichen können.
Die Gesamtbelastung für die ostdeutschen Länder ist in letzter Zeit gestiegen. Während 2022 rund 2,53 Milliarden Euro fällig wurden, erhöhten sich die Kosten nach den vorläufigen Zahlen im vergangenen Jahr um etwa 144 Millionen Euro.
Das Finanzministerium in Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass das Thema der Finanzierungsaufteilung zwischen Bund und Ländern demnächst erneut erörtert wird. Hierzu wird voraussichtlich die nächste Ost-Ministerpräsidentenkonferenz genutzt, bei der Sachsen-Anhalt seit Dezember den Vorsitz innehat. (eulerpool-AFX)