Staatsangehörigkeitsrecht

Opfer von NS-Unrecht: Über 50.000 Einbürgerungen seit 2021

05. Juni 2026, 04:30 Uhr · Quelle: dpa
Einbürgerungsurkunde und Reisepass
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Durch die Gesetzesänderung 2021 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. (Symbolbild)
Wer von NS-Verfolgung betroffen war oder zum Kreis der Nachkommen zählt, kann in Deutschland über ein erleichtertes Verfahren eingebürgert werden. Zehntausende haben davon schon Gebrauch gemacht.

Berlin (dpa) - Seit 2021 sind in Deutschland mehr als 50.000 Menschen eingebürgert worden, denen einst aufgrund von NS-Unrecht die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen oder nicht erteilt wurde. Das geht aus Antworten des Bundesinnenministeriums auf parlamentarische Fragen des Linke-Abgeordneten Ferat Kocak hervor. Die Zahl der Menschen, die in diesem Zeitraum einen Antrag auf eine solche Wiedergutmachungseinbürgerung stellten, war demnach noch deutlich höher, was auf eine relativ lange Bearbeitungsdauer hindeutet. 

Fast doppelt so viele Anträge 

Den Angaben zufolge wurden zwischen Anfang 2021 und Ende März dieses Jahres beim Bundesverwaltungsamt insgesamt 101.180 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung von Betroffenen und ihren Nachkommen gestellt. Die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten auf dieser Rechtsgrundlage im gleichen Zeitraum 52.180 Menschen. Abgelehnt wurden nur sehr wenige Anträge. Der Kreis der Anspruchsberechtigten war 2021 durch eine gesetzliche Änderung erweitert worden. 

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einbürgerung

Den deutschen Pass erhalten können Juden und andere Menschen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen in der Zeit vom 30.01.1933 bis zum Kriegsende 1945 entweder die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 26.02.1955 aufgegeben oder verloren haben.

Die Wiedergutmachungseinbürgerung gilt auch für diejenigen, die damals «von einem gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerung deutscher Volkszugehöriger ausgeschlossen waren». Ein Anrecht haben daneben auch Kinder einer Mutter, die vor ihrer Geburt ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einem nichtdeutschen Ehegatten verloren hat und Kinder deutscher unverheirateter Väter. Das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes war am 20. August 2021 in Kraft getreten. 

Niedrigere Hürden als bei der normalen Einbürgerung 

Wer für die Wiedergutmachungseinbürgerung infrage kommt, muss keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen und auch einige andere Anforderungen, die normalerweise bei einer Einbürgerung bestehen, nicht erfüllen. Denn die Behörden gehen hier davon aus, dass die Betroffenen ohne eigenes Verschulden die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder sie - wie etwa im Falle der Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter - aufgrund diskriminierender Gesetze nie erhielten. Aufgrund komplexer Fluchtbiografien ist es für die Antragsteller dennoch oft sehr aufwendig, die notwendigen Dokumente zu beschaffen, übersetzen und beglaubigen zu lassen. 

Besonders viele Anträge wurden beim Bundesverwaltungsamt in den Jahren 2024 und 2025 erfasst. Im vergangenen Jahr kamen dort mehr als 14.000 Anträge auf Einbürgerung nach Artikel 116 Grundgesetz und rund 15.500 Anträge nach der im Staatsangehörigkeitsrechts seit 2021 geltenden erweiterten Regelung an. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 registrierte das Amt über beide Gruppen hinweg insgesamt rund 10.500 Anträge. In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden insgesamt rund 5.900 solcher Anträge gestellt. Die hohen Antragszahlen und die geringe Zahl der Ablehnungen zeige, dass durch die 2021 eingeführte Regelung «den Interessen der betroffenen Personen umfassend Rechnung getragen wird», führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus. 

Nur wenige Anträge werden in Deutschland gestellt 

Die Bundesregierung verweist darauf, dass in die Statistik nur solche Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung Eingang finden, um die sich das Bundesverwaltungsamt kümmert. Das sind alle Anträge, die aus dem Ausland gestellt werden. Tatsächlich werden nur relativ wenige Einbürgerungen von Betroffenen von NS-Unrecht von Menschen, die bereits in Deutschland leben, beantragt. 

Ein Teil der Antragsteller kommt aus Israel und Großbritannien. Großbritannien wurde nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten zu einem Zufluchtsort für Juden aus Deutschland. Tausende von Kindern überlebten den Holocaust, weil sie mit «Kindertransporten» nach Großbritannien gebracht wurden. Viele von ihnen sahen ihre Eltern nie wieder. Dass sich manche Anspruchsberechtigte in den vergangenen Jahren für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden, dürfte auch mit dem Brexit zu tun haben. 

Innenpolitiker mahnt mehr Tempo an 

Der Bundestagsabgeordnete Kocak bemängelt das aus seiner Sicht zu geringe Tempo der Behörde bei der Bearbeitung der Anträge. Er sagt: «NS-Unrecht verjährt nicht - deshalb ist es so wichtig, dass den Betroffenen endlich Gerechtigkeit widerfährt.» Um den Prozess zu beschleunigen, brauche es mehr Kapazitäten und einfachere Verfahren beim Bundesverwaltungsamt. Er sagt: «Wer Wiedergutmachung ernst meint, darf die Betroffenen nicht jahrelang warten lassen.»

Migration / Geschichte / Wiedergutmachungseinbürgerung / Bundesverwaltungsamt / Ferat Kocak / Bundesinnenministerium / Staatsangehörigkeitsgesetz
05.06.2026 · 04:30 Uhr
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