Online-Schlichtung mit janoFair
Mit janoFair bietet die janolaw AG einen weiteren innovativen Service im Bereich E-Commerce, der das Angebot rund um juristische Texte für den Online-Handel ergänzt

(pressebox) Sulzbach / Ts, 17.02.2017 - Die Online-Schlichtung von janoFair setzt voll auf eine alternative Konfliktbeilegung und liegt damit in Zeiten von OS-Plattform und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) am Puls der Zeit bei der Entwicklung juristischer Dienstleistungen im World Wide Web.

Die Vorteile der Online-Schlichtung von janoFair liegen klar auf der Hand: Ein schlankes, schnelles Verfahren, das in einer Konfliktsituation zwischen Online-Händlern und ihren Kunden für einen fairen und gerechten Interessenausgleich sorgt.

Kostenfreies Schlichtungsverfahren für alle Beteiligten

Ein weiterer zentraler Vorteil von janoFair ist ein kostenfreies Schlichtungsverfahren, das ausschließlich über das Internet durchgeführt wird. Die Online-Schlichtung ist nicht nur für den Kunden des Online-Shops kostenfrei, sondern auch für den Shopbetreiber.

Andere Anbieter, wie z.B. die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., die im Zuge der Einführung der alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen eingerichtet wurde, verlangen in der Regel für die Durchführung der Schlichtung vom Unternehmer Gebühren.

Für Verbraucher ist das Verfahren kostenfrei. Die Gebühren sind je nach Höhe des Streitwertes gestaffelt. Liegt der Streitwert bei bis zu 100 Euro, werden 50 Euro fällig. Bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro, werden von den Schlichtungsstellen bis zu 380 Euro berechnet.

Erkennt der Unternehmer den Anspruch sofort und vollständig an, ermäßigt sich das Entgelt. Ebenso kann auf die Erhebung von Entgelt verzichtet werden, wenn die Erhebung nach den Umständen des Einzelfalls unbillig erscheint.

janoFair mit Kernkompetenz E-Commerce

janoFair ist, im Gegensatz zu der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, keine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem VSBG. Diese Tatsache ist ein Unterschied, kein Nachteil. Während die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist, wenn eine branchenspezifische Schlichtung nicht angeboten wird, bietet janoFair das Online-Schlichtungsverfahren im Bereich E-Commerce.

Das Angebot der juristischen Dokumente für den Online-Handel stellt für die janolaw AG seit mehr als 10 Jahren eine der Kernkompetenzen dar. Mit unserem Schlichtungsverfahren, das rechtsstaatlichen Grundsätzen im vollen Umfang gerecht wird, bieten wir nicht nur ein innovatives und faires Verfahren, sondern sorgen mit unserer Erfahrung im E-Commerce und Verbraucherrecht für einen gerechten Interessenausgleich zwischen den beteiligten Shopbetreibern und ihren Kunden.
Software
[pressebox.de] · 17.02.2017 · 11:27 Uhr
[0 Kommentare]
 
Großbrand in Fabrik im Berliner Stadtteil Lichterfelde
Berlin - In einem Unternehmen im Berliner Stadtteil Lichterfelde ist ein Brand ausgebrochen. […] (00)
Apple erzielt Allzeit-Umsatzrekord bei Dienstleistungen im zweiten Quartal 2024
Am gestrigen Donnerstag veröffentlichte Apple die Finanzergebnisse für das zweite […] (00)
Barrymore übernimmt «Hollywood Squares»
Die Schauspielerin und Moderatorin Drew Barrymore übernimmt das Remake der alten Spielshow Hollywood […] (00)
Verstappen «wie auf Eierschalen» zur Bestzeit in Miami
Miami (dpa) - Weltmeister Max Verstappen ist zum Start in das Formel-1-Wochenende in Miami erst […] (01)
Natron Energy: In den USA geht ein Natrium-Ionen-Akku ohne Lithium in die Massenproduktion
Das Unternehmen Natron Energy gilt als eine der Vorreiterfirmen in Sachen Natrium-Ionen- […] (00)
Nintendo-Sommertour 2024 – Das erwartet die Gäste der Sommertour – Termine & Veranstaltungsorte
Am 11. Mai geht sie los, die Nintendo-Sommertour 2024. Bis einschließlich 15. September […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News