OLG Bamberg stoppt Werbestrategie von Netto für E-Zigaretten
Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit einer wegweisenden Entscheidung die Werbebemühungen eines Discounters für E-Zigaretten erheblich eingeschränkt. Die einstweilige Verfügung vom Januar, nun rechtkräftig bestätigt, untersagt dem Unternehmen, auf seiner Plattform folgende markante Werbeaussagen zu platzieren: Mit "einer neuen Welt mit köstlichen und unglaublichen Geschmacksrichtungen" zu werben und auf die "beeindruckende Geschmackswiedergabe" hinzuweisen, sah das Gericht als unzulässig an. Das Urteil folgte einer Klage des Verbands Pro Rauchfrei, der gegen die Praxis des Discounters vorgegangen war.
Ein bedeutender Aspekt der Entscheidung ist die Bewertung des Begriffs "geeignet". Die Werbebotschaft "für alle Zielgruppen geeignet, von Dampfeinsteigern bis zu erfahrenen Dampfern" verharmlost laut dem Gericht die mit dem Konsum verbundenen Gefahren. Diese Entscheidung könnte Signalwirkung für die gesamte Branche haben und verdeutlicht die Problematik der Bewerbung von Suchtmitteln im digitalen Raum.
Ein Anfrage des Unternehmens, ob eine Anpassung der Werbestrategie geplant ist, blieb bislang ohne Antwort. Stephan Weinberger, Vorstandsmitglied von Pro Rauchfrei, unterstrich die Dringlichkeit eines vorbildlichen Verhaltens: "Werbung für Zigaretten und Vapes im Internet ist immer noch ein Massenphänomen, welches schwer einzudämmen ist." Die Forderung nach erhöhter Verantwortungsübernahme durch große Konzerne liegt somit auf der Hand. Die teilweise Zurückweisung der Klage bezüglich der Preisangabe "nur" hebt die Komplexität der Rechtslage hervor, zeigt jedoch auch die ausgewogene Betrachtung seitens des Gerichts.

