
Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit einer wegweisenden Entscheidung die Werbebemühungen eines Discounters für E-Zigaretten erheblich eingeschränkt. Die einstweilige Verfügung vom Januar, nun rechtkräftig bestätigt, untersagt dem Unternehmen, auf seiner Plattform folgende markante Werbeaussagen zu
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