NRW nimmt Geldwäsche an die Kandare: Schaffung des Landesamts für Finanzkriminalität
Mit der Gründung des Landesamts für Finanzkriminalität (LBF NRW) intensiviert Nordrhein-Westfalen den Kampf gegen die Geldwäsche und verwandte Delikte. Finanzminister Marcus Optendrenk betonte die Notwendigkeit dieses Schrittes, da die Geldwäsche zuvor kein expliziter Fokus der NRW-Sondereinheiten in der Steuerfahndung war. Mit dem LBF NRW rückt das Deliktsfeld der Geldwäsche nun ins Zentrum der landesweiten Aufmerksamkeit – ein entscheidender Fortschritt, denn Schätzungen zufolge fließen jährlich rund 100 Milliarden Euro durch solche kriminellen Kanäle in Deutschland.
Die Verbindung zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung ist laut Finanzministerium evident und in der Praxis oft untrennbar. Der neue Fachbereich für "Geldwäsche und schwere Finanzkriminalität" soll dazu dienen, diese illegalen Aktivitäten systematischer aufzudecken und zu bekämpfen. Mit dem neuen LBF, das seine Arbeit am 1. Januar aufgenommen hat, werden alle Steuerfahnder-Abteilungen in NRW gebündelt. Ihr Ziel: effektivere Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Cybercrime.
Das LBF NRW steht kurz vor der Finalisierung seines zweiten Ausbauschrittes. Bis zum Jahr 2025 sollen zehn spezialisierte Finanzämter für Steuerstrafrecht und Steuerfahndung in regionale Niederlassungen des LBF NRW umgewandelt werden. Der Umfang der neuen Behörde ist gewaltig – 1200 Mitarbeiter werden erwartet, davon 680 Fahnder, so ein Bericht des Finanzministeriums.
Optendrenk richtet auch kritische Worte an den Bund: Während NRW beim Aufbau einer solchen Behörde voranschreite, verharre der Bund noch in einem anfänglichen Zustand. Das fehlende Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) und das ausbleibende Gesetz verhindern laut Optendrenk eine effiziente, vernetzte Bekämpfung der organisierten Finanzkriminalität auf nationaler und EU-Ebene.
Der enge Austausch mit Bundesbehörden und der Trend hin zu einer koordinierten Strategie tragen demnach zur Leistungssteigerung der Institution bei, zeugen jedoch gleichzeitig von einer Lücke auf Bundesebene, die es zu füllen gilt. (eulerpool-AFX)