Neues Regelwerk verpflichtet Bahn-Branche auf verbindliche Standards bei Bau und Zulassung von Zügen

Berlin (dts) - Nach zahlreichen Problemen im Schienenverkehr in Folge mangelhafter Züge gibt es nun erstmals ein Regelwerk, das in Deutschland einheitliche und verbindliche Vorgaben für den Bau und die Zulassung von Bahnen festschreibt. Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe) regelt ab Mai ein "Handbuch Eisenbahnfahrzeuge" die Prozesse von der Entstehung bis zur Zulassung der Züge. Am 4. Mai wollen Vertreter der Bahn-Branche das "Handbuch" offiziell unterschreiben und damit in Kraft setzen.

Dazu kommen Vertreter des Bundesverkehrsministeriums, der Deutschen Bahn, des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) sowie der Verbände der Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) und der Deutschen Bahnindustrie (VDB) zusammen. Ziel des Regelwerks ist es, die Rechtssicherheit und Abläufe bei der Fertigung und Zulassung neuer Bahnen deutlich zu verbessern. Die Bahnbauer sollen zu besserer Qualität verpflichtet werden und Vorgaben für die Planung und Zulassung bekommen. Die Hersteller sollen vor Einführung neuer technischer Normen während der Produktion geschützt werden. Derartige Änderungen führten zuletzt dazu, dass das EBA praktisch fertigen Bahnen die Abnahme verweigerte. Darüber hinaus sollen Fristen für die Planung und Produktion von Bahnen definiert werden. Damit soll klar werden, dass Besteller von Zügen, also die Verkehrsverbünde oder Länder, nicht mit einwandfreier Qualität rechnen können, wenn sie in kürzerer Zeit eine Auslieferung erwarten. Damit wird die Industrie entlastet, die häufig neue Bahnen unter massivem Zeitdruck konstruieren und auf die Schienen bringen muss. Diese kleine Bahnreform ist dringend nötig, denn mit Mängeln an Fahrzeugen, rechtlichen Auseinandersetzungen und Ausfällen ganzer Flotten kämpfen mittlerweile viele in der Branche, das Schwergewicht Deutsche Bahn ebenso wie die Berchtesgadener Land Bahn oder die Euro Bahn in Nordrhein-Westfalen. Die Folge sind oft jahrelange rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Herstellern und Bestellern.
DEU / Unternehmen / Zugverkehr
12.04.2011 · 18:20 Uhr
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