Neue Verordnung: Anpassung der Gasspeicher-Vorgaben in Deutschland
Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine Entlastung der Speicherpflichten für deutsche Gasspeicher. Ausschlaggebend für die geplanten Änderungen sind die verbesserten Bedingungen der Gasversorgung, die durch Maßnahmen wie den Anstieg der LNG-Anlandungen an den deutschen Küsten und erhöhte Pipeline-Importe aus Norwegen stabilisiert wurden.
Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die sogenannte „negative Sommer-Winter-Preisdifferenz“. Diese besagt, dass die Preise für Gas im Sommer aktuell häufig höher sind als im Winter, was den Anreiz der Marktakteure mindert, Gas in der warmen Jahreszeit für den Winter einzulagern. Obwohl die Nachfrage in der kalten Jahreszeit drastisch ansteigt, zeigt sich das Interesse an der Befüllung trotz moderaterer Preisunterschiede als verhalten.
Die Gasspeicher spielen eine essenzielle Rolle als Puffer für den Gasmarkt. Durch den gezielten Abbau der Füllstände im Winter und die spätere Auffüllung in den wärmeren Monaten unterstützen sie die Konstanz in der Energieversorgung Deutschlands. Doch auch in Krisenzeiten, wie denen, die durch den Ukraine-Krieg und der Abhängigkeit von russischem Gas im Jahr 2022 ausgelöst wurden, war eine strengere Regulierung der Befüllung notwendig.
Nun soll der Füllstand für den 1. November auf 70 Prozent gesenkt werden. Dies soll den Markt motivieren, eigenverantwortlich zu agieren und staatliche Eingriffe zu vermeiden. Parallel dazu bestehen auf EU-Ebene Verhandlungen über neue Regulierungen.
Während der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die flexibleren Füllstandsvorgaben lobt und auf die Kosteneffizienz für die Verbraucher hinweist, warnt die Initiative Energien Speicher vor den Risiken einer zu niedrigen Befüllung vor den kommenden Wintern.