Neue Schlichtungsstellen sollen Gang vors Gericht ersparen

Privatpersonen und Unternehmen sollen zukünftig bei Streitigkeiten rund um Verbraucherverträge unabhängige Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen können. Dies sieht ein neues Gesetz zur Verbraucherschlichtung vor. Gleichzeitig plant der Mieterbund in Zusammenarbeit mit Immobilienverbänden die Gründung einer eigenen Schlichtungsstelle.

Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz auf den Weg gebracht. Dieses regelt Anforderungen an staatliche und staatlich anerkannte Schlichtungsstellen, die zukünftig Verbraucher bei der außergerichtlichen Streitbeilegung unterstützen sollen. Damit haben Privatpersonen und Unternehmen bald bei Streitigkeiten rund um Waren und Dienstleistungen eine Alternative zum Gang vor das Gericht. Das Schlichtungsverfahren wird demnach "einfach, unbürokratisch und regelmäßig kostenfrei" für die Verbraucher sein, so das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Kosten für Schlichtung zahlen die Unternehmen

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung möglichst zügig die EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung aus dem Jahr 2013 umsetzen. Sie muss bis spätestens 9. Juli 2015 in Kraft treten. Dazu soll eine zentrale Universalschiedsstelle für alle Verbraucher geschaffen werden. Je nachdem, welchen Streitwert die Schlichtung hat, muss das beteiligte Unternehmen die Kosten in Höhe von bis zu 380 Euro übernehmen, während das Verfahren für den Verbraucher kostenfrei bleibt. Stephan Wernicke, Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), lehnt dies im Gespräch mit dem Tagesspiegel ab: "Es ist inakzeptabel, die Kosten für die Schlichtung ausschließlich der Wirtschaft aufzubürden." Da die Gerichte durch Schlichtungen entlastet werden, wäre es vielmehr "nur konsequent, wenn der Fiskus die Finanzierung der Schlichtungsstellen übernimmt."

Private Schlichtungsstellen für verschiedene Branchen

Die hohen Kosten für die Unternehmen dürften dazu beitragen, dass diese eigene Schlichtungsstellen ins Leben rufen. So hat beispielsweise der Deutsche Mieterbund die Schaffung einer bundeseinheitlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten geplant. Dazu befindet er sich bereits im Gespräch mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Eine Einigung mit dem Immobilienverband Haus und Grund wurde bereits erreicht. Als Grund für die Pläne gibt der Mieterbund jedoch nicht die Kosten an, sondern den Bedarf von "Kompetenz in Sachfragen".

Sind bestehende Schlichtungsverfahren betroffen?

Für zahlreiche Branchen gibt es bereits eigene Schlichtungsverfahren bzw. -stellen. So können sich Versicherungskunden an den Ombudsmann für Versicherungen bzw. privat Krankenversicherte an den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Daran wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern, gerade diese spezialisierten Schlichtungsstellen bleiben erhalten.

Schlichtung bleibt freiwillig

Auch wenn EU und Bundesregierung mit der neuen Richtlinie den Verbraucherschutz fördern wollen, so bleibt die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren weiterhin freiwillig. Zwar gibt es beispielsweise bei den Versicherern eine Selbstverpflichtung zur Teilnahme an einer Schlichtung durch den jeweiligen Ombudsmann. Andere Unternehmen können aber eine Schlichtung auch nach Inkrafttreten des Gesetzes ablehnen. In so einem Fall bleibt den Verbrauchern nichts anderes übrig, als bei Streitigkeiten vor Gericht zu gehen. Die Kosten zahlt hier gegebenenfalls eine Rechtsschutzversicherung.

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 28.05.2015 · 10:39 Uhr
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