Neue EU-Führerscheinreform: Digitaler Fortschritt und Sicherheitsaussichten
Das Europaparlament hat grünes Licht für die umfassende Reform des EU-Führerscheinrechts gegeben, die digitale Innovationen und sicherheitsorientierte Regelungen vereint.
Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten treten die Änderungen nach der traditionellen Gesetzgebungsmühle nun in die finale Phase.
Die Mitgliedstaaten haben einen dreijährigen Zeithorizont, um die Neuerungen in nationales Recht zu überführen.
Bis zum Jahr 2030 soll ein digitaler Führerschein innerhalb der EU Standard sein, zugänglich über das Smartphone und vollumfänglich EU-weit gültig.
Bürger behalten dennoch die Option, eine herkömmliche physische Karte zu beantragen.
Während der TÜV-Verband Deutschlands noch etliche Herausforderungen in der nationalen Umsetzungsarbeit sieht, plant das Verkehrsministerium bereits mit der Bereitstellung eines nationalen digitalen Führerscheins bis Ende 2026.
Die Reform ermöglicht ferner die EU-weite Durchsetzung von Fahrverboten bei schweren Verkehrsverstößen, ungeachtet der Herkunft des Führerscheins.
Dies umfasst Vergehen wie Alkohol- und Drogenmissbrauch im Straßenverkehr.
Laut dem CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber bleiben geringfügige Verstöße von Touristen dabei unberührt.
Die praktische Umsetzung wird nach Anpassungen im deutschen Recht erwartet.
Besonderes Augenmerk liegt zudem auf jugendlichen Fahrern: Begleitetes Fahren soll europaweit möglich werden, wodurch auch Urlaubsreisen erleichtert werden könnten.
Berufskraftfahrer profitieren von einer Senkung des Mindestalters für Führerscheine von Lkw und Bussen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
In der Fahrausbildung wird der Schwerpunkt auf sicherheitskritische Themen wie Fahrerassistenzsysteme und die Interaktion mit schwächeren Verkehrsteilnehmern verstärkt.
Für Inhaber der Führerscheinklasse B sind Erleichterungen beim Führen schwererer Wohnmobile in Aussicht, vorausgesetzt, ein spezifisches Training wird absolviert.
Die Reform berücksichtigt zudem die Bedürfnisse von Feuerwehr- und Zivilschutzeinheiten, indem die Handhabung größerer Einsatzfahrzeuge nach Schulung oder Prüfung erlaubt wird.
Die Berichterstatterin und Grüne-Abgeordnete Jutta Paulus hebt die grenzüberschreitende Relevanz dieser Regelung hervor.
Eine unfreiwillige Überraschung erspart die Regelung älteren Fahrern: Die diskutierten verpflichtenden Gesundheits-Checks wurden nicht eingeführt.
Die Entscheidung darüber bleibt in den Händen der Mitgliedstaaten.
Die Reform ist ein Teil der weiterreichenden "Vision Zero" des EU-Verkehrssicherheitspakets, das bis 2050 keine Verkehrstoten mehr auf europäischen Straßen sehen möchte.
Die Zwischenziele bis 2030 sind ambitioniert, auch wenn die aktuelle Reduktionsrate der Verkehrstoten in den letzten fünf Jahren erst 12 Prozent beträgt und damit hinter den Erwartungen zurückbleibt.

