Pandemie

Neue Corona-Pläne: Was noch möglich sein soll und was nicht

18. November 2021, 19:30 Uhr · Quelle: dpa
Der Bundestag hat einen neuen Beschluss mit neuen Corona-Maßnahmen gefasst. Eine Übersicht, welche Regeln bestehen bleiben sollen und welche in Zukunft nicht mehr gelten soll.

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat am Donnerstag die Corona-Regeln der Ampel-Parteien für die Zeit ab dem 25. November beschlossen. Dann soll die sogenannte Epidemische Lage nationaler Tragweite beendet sein, die Rechtsgrundlage für zahlreiche Auflagen war.

Der bisherige Katalog besonders strenger Maßnahmen soll reduziert werden, gleichzeitig werden neue Maßnahmen ermöglicht. Die Pläne können sich noch ändern, falls sie im Bundesrat keine Zustimmung bekommen. Die Union drohte mit Ablehnung. Am Abend vereinbarten die Ministerpräsidentinnen und -ministerpräsidenten sowie die geschäftsführende Bundesregierung weitere Maßnahmen.

Künftig laut Ampel nicht mehr möglich:

- Ausgangsbeschränkungen

- umfassende Schul- und Kitaschließungen

- umfassende Verbote oder Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie

- umfassende Verbote von Demonstrationen, Versammlungen oder Gottesdiensten

- umfassende Schließung oder Beschränkung bei Geschäften und Betrieben

- Verbote von Sportausübung

Voraussichtlich noch möglich mit Zustimmung der Länder:

- Verbote oder Einschränkungen von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen

- Verbote oder Einschränkungen des Betriebs von Freizeit- oder Kultureinrichtungen

- Verbote oder Einschränkungen von Alkoholkonsum und -Verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen

- Unionsgeführte Bundesländer fordern hier mehr Möglichkeiten

Sonderfall:

Für die in den beiden Absätzen zuvor genannten Maßnahmen, die künftig nicht mehr oder nur eingeschränkt angewendet werden dürfen, soll es eine Übergangsfrist nach dem Auslaufen der epidemischen Lage am 25. November geben: Bis maximal 15. Dezember sollen sie für die Länder noch weiter anwendbar sein.

Weiterhin möglich mit Verordnung der Länder:

- Kontaktbeschränkungen

- Abstandsvorschriften

- Kapazitätsbeschränkungen, also etwa Vorgaben zur Besucherzahl bei Veranstaltungen

- Maskenpflicht

- Zutrittsregelungen für Geimpfte und Genesene (2G) oder auch Getestete (3G)

- Hygieneauflagen für Betriebe

- Auflagen für den Betrieb von Schulen

- Kontaktdatenerhebung in Gastronomie oder bei Veranstaltungen

Bundesweit neu dazu kommen sollen:

- 3G am Arbeitsplatz

- Homeoffice-Pflicht (Wiedereinführung)

- 3G in Verkehrsmitteln

- Testpflicht in Pflegeheimen oder Kliniken

- Klarstellung im Strafrecht und härtere Strafen für besonders schwere Fälle von Impfpass- oder Testfälschung

Verlängert werden sollen:

- Kinderkrankentage auch bei Quarantäne oder Einschränkung in Schule oder Kita

- Entschädigung für Beschäftigte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne

- vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag

- Pflicht für Arbeitgeber, Tests für Beschäftigte anzubieten

Die Ministerpräsidentinnen und -ministerpräsidenten und die geschäftsführende Bundesregierung verständigten sich auf weitere Punkte:

- Die Länder wollen Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und Behindertenheimen sowie bei mobilen Pflegediensten zur Corona-Impfung verpflichten, und zwar «einrichtungsbezogen» und bei Kontakt mit besonders gefährdeten Personen. Der Bund soll dies umsetzen.

- Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Dafür soll es drei Stufen geben.

- Die Länder wollen die Einhaltung der Schutzmaßnahmen stärker kontrollieren und den rechtlichen Rahmen für Bußgelder ausschöpfen.

- Besonders belastete Unternehmen bekommen in der Corona-Krise länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022.

- Bund und Länder rufen alle bisher Ungeimpften auf, «sich solidarisch zu zeigen» und sich impfen zu lassen. Sie wollen die Impfangebote ausweiten.

- Der Bund soll prüfen, ob der Kreis der Menschen, die impfen dürfen, ausgeweitet werden kann.

- Jeder soll sich spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung verabreichen lassen können.

- Bei einer nächsten Runde am 9. Dezember wollen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen bewerten.

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18.11.2021 · 19:30 Uhr
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