N26 erneut im Fokus der Bafin-Auflagen

Die aufstrebende Smartphone-Bank N26 steht einmal mehr im Zentrum der Aufmerksamkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Aufgrund von "gravierenden Mängeln" im Risiko- und Beschwerdemanagement sowie in der Organisation des Kreditgeschäfts hat die Regulierungsbehörde eine Reihe von Maßnahmen angeordnet. Die Bafin fordert explizit, dass die N26 Bank SE effektive Schritte unternimmt, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Um die Umsetzung zu überwachen, wird ein Sonderbeauftragter ernannt, der im Auftrag der Behörde agiert. Eine eingehende Sonderprüfung 2024 sowie die Überprüfung des Jahresabschlusses für dasselbe Jahr haben laut Bafin aufgezeigt, dass die geforderte Geschäftsorganisation bei N26 noch nicht vollständig gewährleistet ist. Diese Erkenntnisse führten im laufenden Jahr auch zu Veränderungen in der Führungsstruktur der Bank. Zusätzlich hat die Aufsichtsbehörde N26 nun ausdrücklich untersagt, in den Niederlanden neues Hypothekengeschäft zu betreiben. Auch die Verbriefung und der Handel mit Forderungen aus diesen Geschäften sind zukünftig nicht mehr erlaubt. Der Druck auf N26 wächst, nicht zuletzt, weil auch neue Eigenmittelanforderungen auferlegt wurden, die die Risikobereitschaft des Unternehmens besser abfedern sollen. Die verhängten Maßnahmen sind seit dem 10. und 13. Dezember 2025 rechtskräftig.
Bereits in der Vergangenheit hatte N26 wiederholt Ärger mit der Bafin. Schon 2021 wurde eine Geldbuße von 4,25 Millionen Euro verhängt, da das Unternehmen verdächtige Geldwäsche-Meldungen verspätet eingereicht hatte. Ein erneuter Verstoß 2024 führte zu einer weiteren Strafe von 9,2 Millionen Euro. Die Digitalbank ist aktuell in 24 europäischen Ländern vertreten und betreut etwa 4,8 Millionen ertragsrelevante Kunden, also aktive und vollständig legitimierte Kontoinhaber, die zur Umsatzgeneration des Unternehmens beitragen.

