Münchner Urteil setzt OpenAI Grenzen: ChatGPTs Umgang mit Liedtexten verstößt gegen Urheberrecht
Das Landgericht München zeigt dem US-amerikanischen KI-Unternehmen OpenAI die rote Karte. In einem wegweisenden Urteil befanden die Richter, dass die Verwendung von Liedtexten durch ChatGPT das Urheberrecht verletzt. Die Klage der Verwertungsgesellschaft Gema wurde in weiten Teilen bestätigt – betroffen sind dabei unter anderem Lieder wie „Männer“ von Herbert Grönemeyer oder „Atemlos“ aus der Feder von Kristina Bach. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Richter befanden, dass eine Speicherung der Liedtexte bei OpenAI stattfand, da die Ausgaben von ChatGPT weitgehend identisch mit den Originaltexten waren. Dies bedeutet, dass OpenAI seine Systeme anpassen muss und für Schäden haftbar ist.
Auch Informationen über die Nutzungserträge müssen preisgegeben werden. Eine Klage der Gema bezüglich einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Künstler wies das Gericht hingegen zurück. Die Texte seien trotz Änderungen noch klar zu erkennen, so die Ansicht des Gerichts. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die Liedtexte von ChatGPT lediglich neu erzeugt oder tatsächlich gespeichert wurden. Die Richter stellten klar: Das System hat die Texte nicht zufällig ausgegeben, sondern sie möglicherweise memorisiert.
Elke Schwager, Vorsitzende Richterin, verglich die Handhabe OpenAIs anschaulich: Ein ambitionierter Entwickler solle die benötigten Bauteile erwerben, anstatt sich fremden Eigentums zu bedienen. Die Gema, vertreten durch Chefjustiziar Kai Welp, sieht in der Entscheidung ein klares Signal an andere Dienste im Internet, die Lizenzen erwerben müssten. Er rechnet mit einer richtungsweisenden Wirkung für Europa. Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, wie die Max-Planck-Expertin Silke von Lewinski hervorhob. Betroffen wäre womöglich nicht nur die Musikwelt, sondern sämtliche Werke, die für generative KI genutzt werden, einschließlich Literatur oder Kunst. Ein Sieg der Gema in letzter Instanz könnte die Machtverhältnisse zwischen Urhebern und Technologieunternehmen deutlich verändern.

