
Das Landgericht München zeigt dem US-amerikanischen KI-Unternehmen OpenAI die rote Karte. In einem wegweisenden Urteil befanden die Richter, dass die Verwendung von Liedtexten durch ChatGPT das Urheberrecht verletzt. Die Klage der Verwertungsgesellschaft Gema wurde in weiten Teilen bestätigt – ...