Mindestbeitrag zur Krankenversicherung: Entlastung für Selbstständige?

  • Union und SPD wollen Selbstständige durch einen geringeren Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung finanziell entlasten.
  • Doch trotz der geplanten Anpassungen müssen Selbstständige für den Gesundheitsschutz meist tief in die Tasche greifen.
  • Mit einem günstigen Tarif der privaten Krankenversicherung können sie sich oftmals zu geringeren Beiträgen absichern.

Der Mindestbeitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung steht seit Jahren in der Kritik. Denn dieser beträgt mit den Beiträgen zur Pflegeversicherung aktuell mindestens 422 Euro pro Monat. Eine solche Summe können jedoch nur die wenigsten Selbstständigen schultern. Dies ist einer der Gründe, warum sich die Beitragsschulden bei den Krankenkassen auf einen Milliardenbetrag summiert haben und 2017 bei mehr als sechs Milliarden Euro lagen.

Insbesondere bei Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern reicht das Einkommen oftmals nicht aus, um Monat für Monat teilweise fast die Hälfte davon für den Gesundheitsschutz auszugeben. Mit einer möglichen Großen Koalition könnten Selbstständige bei der Krankenversicherung allerdings bald entlastet werden.

GroKo will die Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige senken

SPD und Union haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Mindestbeitrag zur Krankenversicherung künftig zu halbieren, sodass dieser inklusive Pflegebeitrag bald nur noch rund 210 Euro pro Monat beträgt. Denn die Mindestbemessungsgrundlage für den Krankenkassenbeitrag soll von aktuell knapp 2.284 Euro auf 1.150 Euro pro Monat gesenkt werden.

Vonseiten der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Zuspruch für das GroKo-Vorhaben. Obwohl den Kassen durch die Anpassung schätzungsweise 750 Millionen Euro jährlich fehlen dürften, begrüßt der GKV-Spitzenverband die Pläne der Koalitionspartner. So sollten sich alle Kosten zur Sozialversicherung nach der Leistungsfähigkeit der Versicherten richten, betont Florian Lanz vom Verband gegenüber der Welt. Zudem sei die ursprüngliche Annahme für die Mindestbemessungsgrenze, wonach Selbstständige im Regelfall Gutverdiener sind, inzwischen überholt, so Lanz.

Geplante Anpassungen des Mindestbeitrags reichen für Kritiker nicht aus

Für den Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland e.V. ist die geplante Absenkung des Mindestbeitrags zur Krankenversicherung jedoch nur ein Teilerfolg. Zwar zeigt sich der Verband zufrieden damit, dass eine Anpassung vorgesehen ist. Allerdings fordert er eine weitere Reduzierung der Bemessungsgrenze auf maximal 450 Euro, wie es bei Angestellten der Fall ist. Andernfalls würden Selbstständige mit einem Einkommen zwischen 435 Euro und 1.150 Euro weiterhin erheblich mehr zahlen als Arbeitnehmer.

Da die GroKo außerdem eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige vorsieht, sorgt die geplante Absenkung des Mindestbeitrags zur Krankenversicherung in den Augen des Verbands keinesfalls für Entlastung.

Wie sinnvoll ist die private Krankenversicherung für Selbstständige?

Im Zuge der hohen finanziellen Belastung durch die gesetzliche Krankenversicherung kommt bei vielen Selbstständigen die Frage auf, ob eine private Absicherung für sie die günstigere Alternative wäre. Da sich die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) nicht am Einkommen, sondern vor allem an den Leistungen, am Alter und am Gesundheitszustand des Versicherten orientieren, gibt es keinen festen Mindestbeitrag. Insbesondere junge und gesunde Menschen, die keine umfangreichen Extraleistungen wünschen, können sich somit oft günstig privat krankenversichern.

Die PKV-Beiträge können allerdings mit zunehmendem Alter ansteigen, weil sich in der Regel auch die Krankheitskosten von Versicherten erhöhen. Für Selbstständige, die über eine private Absicherung nachdenken, ist es daher sinnvoll, sich mithilfe eines Experten über verschiedene Tarife zu informieren. Mit seiner Unterstützung finden Interessierte das für sie persönlich beste Angebot.

Gesetzliche Krankenversicherung
[finanzen.de] · 26.02.2018 · 14:11 Uhr
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