Messie-Wohnung räumen: Dürfen Vermieter fristlos kündigen?

Was ist unter einer Messie-Wohnung zu verstehen?
Bei einer Messie-Wohnung handelt es sich in erster Linie um eine Mietwohnung, in der dauerhaft Müll angehäuft wird. Der Müll kann von Tageszeitungen über Lebensmittelverpackungen bis hin zu Kaffee- oder Teebeuteln reichen. Der Müll wird schlichtweg nicht entsorgt. In einigen Fällen kann auch eine Sammelleidenschaft vorliegen. Nicht jeder Messie hebt Wegwerfprodukte auf, sondern interessiert sich für Comics, Bücher oder andere Gegenstände, die zwanghaft in der Wohnung gestapelt oder getürmt werden.
Es ist jedoch unumstritten, dass es sich bei Mietern mit Messie-Syndrom um ein krankhaftes Verhalten handelt. Wird den Betroffenen nicht geholfen, ist die Wohnung auf Dauer nicht mehr bewohnbar. Häufig kann nur noch eine professionelle Entrümpelung helfen, die Wohnräume von Unrat zu befreien. Wird das nicht getan, kann der Müll nicht nur eine Belastung für den Mieter, sondern auch für Anwohner darstellen. Die Müllanhäufungen entwickeln nicht selten einen üblen Gestank und ziehen unter Umständen auch Schädlinge an.
Was kann ein Vermieter tun, wenn er von der Messie-Wohnung erfährt?
Es ist für viele Vermieter ein Graus, wenn sie erfahren, dass sich ein Mieter als Messie herausstellt. Das fällt allerdings nicht immer direkt auf. Die meisten Messies versuchen die Umstände bestmöglich und über einen langen Zeitraum zu verbergen. Oft erfahren Anwohner und Vermieter nur durch Zufall, dass der Betroffene mit einem Problem zu kämpfen hat. In der Regel handelt es sich um einen schleichenden Prozess, der durch ein einschneidendes Erlebnis verursacht wird. Der Verlust eines geliebten Menschen, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Konfrontationen mit Verwandten können dafür verantwortlich sein, dass Betroffene das Bedürfnis entwickeln, Gegenstände aufzubewahren.
Das müssen Vermieter nicht dulden. Hilft ein persönliches Gespräch und eine Abmahnung nicht weiter, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen. Wichtig ist in jedem Fall, dass vor der Kündigung ein Gespräch und mindestens eine Abmahnung erfolgen muss. Das ist auch dann nötig, wenn die Wohnung flächendeckend zugemüllt ist und sich ein Schädlingsbefall herausstellt.
Hintergrund: Die Abmahnung ist meistens unumgänglich. Bei besonders schwerwiegenden Fällen, bei denen ein Rattenfall befürchtet wird und die Wohnräume Schimmelbefall oder andere Schäden aufgrund der Müllanhäufungen aufweisen, muss der Vermieter nicht zwingend eine Abmahnung aussprechen. In diesem Fall können Substanzschäden am Gebäude vorliegen, was zu vermeiden ist. Hier hat die Dringlichkeit der Wohnungsräumung Vorrang.
Es ist ratsam, dass sich Vermieter im Zweifelsfall Rechtsbeistand suchen und eine Prüfung der Angelegenheit vornehmen lassen. Mit professioneller Unterstützung lässt sich die Messie-Wohnung zeitnah räumen und das Eigentum schützen.
Wie kann eine Räumung der Messie-Wohnung erfolgen?
Nicht immer sind Messies in der Lage, die Wohnung selbst zu räumen. Einige Betroffene flüchten oder versterben. In diesem Fall bleibt der Vermieter auf der Arbeit und mitunter auf den Kosten der Räumung sitzen. Zwar kann der Vermieter auf die Kaution, die der Mieter hinterlegt hat, zurückgreifen. Doch nicht immer reicht die Rücklage aus, um die Summe für Entrümpelung sowie Sanierung der Wohnung abzudecken.
Zunächst gilt es jedoch, die lästigen Müllberge zu entsorgen. Je nach Menge und Art des Müllaufkommens stoßen viele Vermieter an ihre Grenzen. Es ist in jedem Fall - vor allem bei Schädlingsbekämpfung - sinnvoll, eine professionelle Firma mit der Aufgabe zu betrauen. Diese besichtigt zunächst die Wohnräume, macht Bilder von der aktuellen Lage und stellt den Grad der Verunreinigungen fest. Je nach Art und Stärke der Verschmutzung sind unterschiedliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Wohnräume zu säubern.
In den meisten Fällen ist es nötig, einen Müllcontainer zu bestellen. Der Unrat wird von Facharbeitern binnen kürzester Zeit getrennt und ordnungsgemäß entsorgt. Anschließend reicht es kaum aus, die Räume nur zu fegen und zu wischen. Eine spezielle Desinfektion der Wände, Böden und Decken ist ebenso unvermeidbar. Nach diesem Vorgang kann das Streichen und Aufarbeiten der Wohnung beginnen.
Hintergrund: Wischen und streichen reicht in einer ehemaligen Messie-Wohnung nicht aus, um die Wohnräume von Müllbefall und Gestank zu befreien. Eine Spezialreinigung ist zwingend erforderlich, um die Wohnräume von Schmutz zu befreien und wieder bewohnbar zu machen. Wie sich die Kosten darstellen, hängt vom individuellen Fall ab. Neben der Größe der Wohnung spielen der Verschmutzungsgrad, die Entsorgungskosten und die Dauer der Entrümpelung eine wichtige Rolle.
Welche Schritte nehmen Vermieter vor, wenn sie eine Messie-Wohnung vermuten?
Im ersten Schritt ist es immer wichtig, mit dem Mieter in Kontakt zu treten. Bei einem Gespräch ist es möglich, die Situation abzuklären. Ist der Mieter nicht einsichtig oder bereit, Therapiemaßnahmen vorzunehmen und die Wohnung stückweise zu räumen, folgt eine Abmahnung. Erst nach Ablauf der gesetzten Frist kann eine Kündigung erfolgen. Danach kann eine Sanierung der Wohnung erfolgen. Es ist allerdings ratsam, sich im Vorfeld mit den verschiedenen Firmen auseinanderzusetzen. Das ist sinnvoll, da nicht jede Reinigungsfirma den Auftrag übernimmt.
Oftmals macht sich die Firma vor Ort ein erstes Bild vom Ausmaß des Geschehens. Anschließend lässt sich beurteilen, ob der Auftrag angenommen werden kann. Ist der Verschmutzungsgrad sehr hoch, da sich der Müll über viele Monate oder Jahre gestapelt hat, müssen Firmen abwägen, wie viel sie ihren Mitarbeitern zumuten können.
Es gibt nur wenige Räumungs- und Entrümpelungsfirmen, die sich auf Messie-Wohnungen spezialisiert haben und sogar schwerwiegende Fälle übernehmen. Es ist daher von Vorteil, sich mit verschiedenen Angeboten zu beschäftigen und Preise miteinander zu vergleichen. Auch das Abklären von Kundenrezensionen kann von Vorteil sein. Die Erfahrungen, die Kunden mit Firmen gemacht haben, teilen viele Nutzer im Internet. Dementsprechend erhalten Vermieter erste Berichte und einen Einblick in Arbeitsweisen und Zuverlässigkeit.
Tipp: Es ist niemals schön, wenn Vermieter feststellen, dass ein Messie das Eigentum bewohnt. Nicht selten ist das mit Ärger und unvorhergesehenen Kosten verbunden. Es ist jedoch ratsam, Ruhe zu bewahren und verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. Einige Mieter sind einsichtig und arbeiten gemeinsam mit dem Vermieter Lösungen heraus. In allen anderen Fällen können Rechtsbeistand und eine versierte Firma helfen, das Problem zu beheben.

