Landgericht Hamburg stärkt SPIEGEL im Fall Christian Ulmen

Das Magazin darf weiter über den Verdacht digitaler Gewalt und körperlicher Übergriffe berichten.
Im juristischen Streit zwischen dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ und Schauspieler Christian Ulmen hat das Landgericht Hamburg dem Magazin weitgehend Recht gegeben. Die Pressekammer entschied am 7. Mai 2026, dass die Berichterstattung über die Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann in fast allen Punkten zulässig war. Lediglich in einem Nebenpunkt zu Verfahrensdetails eines spanischen Ermittlungsverfahrens wurde dem „Spiegel“ eine Unterlassung auferlegt.
Im Zentrum des Falls stehen Vorwürfe digitaler Gewalt. Fernandes hatte Ulmen beschuldigt, täuschend echte Fakeprofile von ihr erstellt und darüber pornografische Inhalte verbreitet zu haben. Der „Spiegel“ sprach in seiner Berichterstattung von einer „virtuellen Vergewaltigung“. Dieser Kernvorwurf war vor Gericht nicht unmittelbar Gegenstand des Verfahrens und bleibt daher weiter berichtbar.
Ulmen hatte sich insbesondere dagegen gewehrt, dass der Eindruck entstehe, er habe Deepfake-Videos verbreitet oder Fernandes körperlich misshandelt. Das Landgericht sah jedoch einen ausreichenden „Mindestbestand an Beweistatsachen“ für eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Auch hinsichtlich der Vorwürfe körperlicher Übergriffe erkannte das Gericht genügend Indizien an, darunter eidesstattliche Versicherungen und Fotos. Der „Spiegel“ wertet die Entscheidung als deutlichen Erfolg. Die Kosten des Verfahrens wurden zu 13/15 Ulmen und zu 2/15 dem Magazin auferlegt. Der Rechtsstreit dürfte allerdings noch nicht beendet sein: Sowohl Ulmen als auch der „Spiegel“ kündigten weitere Rechtsmittel an.

