Kritik an Schnellschüssen: Migrationsrat mahnt zu besonnener Gesetzgebung
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat die neue Bundesregierung davor gewarnt, in der Migrationspolitik übereilte Entscheidungen zu treffen. Zu häufige Gesetzesänderungen stellen die Verwaltung vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Schulung der Mitarbeitenden, die mit den stetigen Neuerungen kaum Schritt halten können. Dies könnte dazu führen, dass gesetzliche Vorgaben langsam und weniger effizient umgesetzt werden. Hinzu kommt, dass eine zu schnelle Gesetzgebung die Möglichkeit erschwert, die Effektivität von Reformen angemessen zu bewerten.
Der Rat betont, dass in Zeiten schnellen Migrationsgeschehens politisches Handeln gefragt ist. Allerdings sollte die Politik ihre Reaktionsfähigkeit nicht allein durch das Erlassen neuer Gesetze unter Beweis stellen. Vielmehr geht es auch darum, die komplexen Verwaltungsprozesse zu optimieren, um gesetzte Ziele wie die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wirkungsvoll zu erreichen. Trotz der Verkürzung der Einbürgerungsfristen von acht auf fünf Jahre und der Zulassung des Doppelpasses für Nicht-EU-Bürger bleiben die Wartezeiten in vielen Regionen lang, da die zuständigen Behörden bereits vor der Reform stark beansprucht waren.
Im Koalitionsvertrag wird festgehalten, dass der aktuelle Kurs bei der Einbürgerung beibehalten werden soll. Lediglich die Möglichkeit einer Einbürgerung nach drei Jahren für Personen mit besonderen Integrationsleistungen soll entfallen. Um eine konsistente Umsetzung der Reformen zu fördern, empfiehlt der SVR, die seit 2001 geltende Verwaltungsvorschrift zur Staatsangehörigkeit zu überarbeiten.
Zudem fordert der Rat, die Hürden für ausländische Fachkräfte zu senken. Er plädiert für organisatorische Anpassungen statt neuer Gesetze, um die komplizierten und langwierigen Verfahren zu verkürzen. Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten sollte hierbei zusätzliche Aufgaben übernehmen, um die Ausländerämter zu entlasten. Um Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren, schlägt der Rat vor, diese von temporären Assistenztätigkeiten über berufsbegleitende Qualifikationen sukzessive zu qualifizierten Tätigkeiten zu führen.