Kraftwerks-Netzanschlussverordnung: Großbatteriespeicher unter Reformdruck
Der aktuelle Entwurf zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung aus dem Bundeswirtschaftsministerium könnte für neue Dynamik im Energiesektor sorgen. Mit dem Ziel, die Netzanschlusskapazitäten gerecht zu verteilen, plant das Ministerium, Großbatteriespeicher von den bestehenden Regelungen auszunehmen. Besonders Rechenzentren und andere Netznutzer sollen so vor einer Blockade der Anschlussstellen bewahrt werden, die häufig durch Anfragen ohne Realisierungsabsicht ausgelöst wird. Die Problematik hinter dieser geplanten Änderung ist der beispiellose "Speicher-Boom". In den letzten Jahren übertrifft das Volumen an Anfragen für den Anschluss von Stromspeichern bei Weitem die Projektionen der Netzentwicklungsplanung, und das auf Jahrzehnte hinaus.
Die Netzanschlüsse für Großbatterien, deren Menge exponentiell zugenommen hat, erfordern dringend neue Regeln, um die Netzkapazität effizienter zu nutzen und die Rechte anderer Netzkunden zu schützen. Stimmen aus der Energiebranche, wie Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, sehen eine dringende Notwendigkeit für Reformen. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, sollte nach Andreae die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung anpassen, um Großbatteriespeicher mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt explizit auszuschließen. Übertragungsnetzbetreiber wie 50Hertz unterstützen die Notwendigkeit einer Reform, um die drohenden Engpässe und Blockaden im Netzanschlussverfahren zu verhindern.
In einem gemeinsamen Papier haben die vier Übertragungsnetzbetreiber gewarnt, dass ohne politisches Eingreifen viele Regionen in den nächsten zehn Jahren keine neuen Industrieprojekte realisieren können. Die aktuelle Regelungssituation sorge dafür, dass die große Mehrheit der Netzanschlussanfragen für Batteriespeicher im Übertragungsnetz bestimmt ist, was zur Überlastung der bestehenden Infrastruktur führt.

