Koalitionspläne: Neue Reformschritte für das Gesundheitssystem
In Reaktion auf die finanziellen Herausforderungen im Gesundheits- und Pflegewesen haben Union und SPD die Einrichtung von Reformkommissionen beschlossen. Im Zentrum steht dabei die Stabilisierung der Finanzen, um die Beitragszahler langfristig zu entlasten. Der Koalitionsvertrag bekräftigt, dass sowohl strukturelle Anpassungen als auch kurzfristige Maßnahmen Teil eines umfassenden Reformpakets sein sollen.
Ein wesentlicher Punkt ist die Rücknahme eines jährlich geplanten Beitrags von 2,5 Milliarden Euro aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen zur Finanzierung eines Kliniknetzumbaus. Diese Mittel sollen stattdessen aus einem größeren schuldenfinanzierten Infrastruktur-Fonds bereitgestellt werden. Damit soll der Druck auf die finanziellen Reserven der Krankenkassen gemildert werden.
Zusätzlich wird eine Expertengruppe, bestehend aus Fachleuten und Sozialpartnern, die Umsetzung der Gesundheitsvorhaben kontinuierlich bewerten und bis 2027 weitere Maßnahmen vorschlagen. Im Hinblick auf die Pflegefinanzierung soll bereits 2025 eine weitere Kommission Ergebnisse vorlegen.
Um die medizinische Versorgung effizienter zu gestalten, ist ein "verbindliches Primärarztsystem" vorgesehen, bei dem Haus- und Kinderärzte als erste Anlaufstelle dienen und Patienten an Fachärzte überweisen. Allerdings bleiben Augenärzte und die Gynäkologie von dieser Regelung ausgenommen. Auch das System der telefonischen Krankschreibungen soll überarbeitet werden, um Missbrauch durch Plattformen im Internet zu verhindern.

