Nahost-Konflikt

Klage gegen Hochschule - Teilerfolg für jüdischen Studenten

15. Juli 2025, 16:26 Uhr · Quelle: dpa
Ein jüdischer Student hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin Teilerfolge in seiner Klage gegen die FU erlangt. Die Verhandlung könnte entscheidende Einblicke in den Umgang mit Antisemitismus an der Hochschule bieten.

Berlin (dpa) - Ein jüdischer Student hat mit seiner Klage gegen die Freie Universität Berlin (FU) vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Teilerfolg erzielt. Um feststellen zu können, ob die Hochschule ausreichend Maßnahmen zum Schutz jüdischer Studenten ergriffen hat, wollen die Richter die Verhandlung fortsetzen. Das gab der Vorsitzende Richter Edgar Fischer bekannt. Dies werde voraussichtlich im Oktober geschehen. 

Der Student Lahav Shapira war im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und verletzt worden. Shapira warf der Hochschule danach vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung. Damit verstoße sie gegen das Berliner Hochschulgesetz. Demnach sind Universitäten verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern. 

Anwältin: Uni muss sich erklären

Shapiras Anwältin Kristin Pietrzyk wertete die Entscheidung der Richter als «großen Erfolg». «Das Gericht hat deutlich gemacht, dass sich die Uni erklären muss», sagte sie. Es werde aufschlussreich sein zu hören, welche Maßnahmen die Hochschule ergriffen habe.

Shapira sagte: «Ich bin froh, dass endlich etwas passiert.» Er wünsche sich, dass die FU nicht weiter «leere Versprechungen» mache, so der 32-Jährige. Es sei ein Erfolg, dass die Uni sich erklären müsse. 

FU verweist auf Konzepte 

Die FU bestreitet, untätig gewesen zu sein. Die Vertreter der Hochschule verwiesen vor Gericht auf ein Konzept für Antidiskriminierung und Diversität, wie es das Gesetz fordert. Zudem gebe es eine «Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung» und eine Antidiskriminierungssatzung. Die Juristen beantragten, die Klage Shapiras abzuweisen: Sie sei zu unkonkret. 

Das Gericht sieht jedoch Klärungsbedarf - insbesondere nachdem Kläger Shapira klargemacht hatte, wie er sich im Studium durch die Stimmung an der Uni beeinträchtigt fühlt. Damit habe er deutlich gemacht, dass er sich auch in seinen Grundrechten verletzt sehe, erklärte Richter Fischer. Wegen der abstrakten Gefährdungssituation im Kontext mit dem Nahost-Konflikt fand die Verhandlung im besser geschützten Kriminalgericht Moabit statt. 

Student fühlt sich auf FU-Gelände nicht sicher

Shapira, der auch Mitglied der jüdischen Gemeinde ist, führte vor Gericht an, propalästinensische Gruppierungen hätten auf dem FU-Gelände antiisraelische und antisemitische Veranstaltungen abgehalten. Auch heute sei auf dem Universitätsgelände eine Veranstaltung studentischer Gruppen geplant mit dem Titel «Wie wir die Intifada globalisieren», kritisierte seine Anwältin. «Jüdische Studenten müssen das als Bedrohung wahrnehmen.»

In der FU sei eine Stimmung entstanden, die zur Diskriminierung jüdischer Studenten führe, erklärte Shapira. «Um Seminare zu belegen, muss man sich beleidigen lassen», so der Lehramtsstudent vor Gericht. Teils sei ihm der Zutritt zu Räumen versperrt worden. Jüdische Studenten seien auf sich gestellt. 

Beratungsstelle: Klage hat grundsätzliche Bedeutung

Aus Sicht der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBEG) ist die Klage von grundsätzlicher Bedeutung. Die Universitäten seien nach den Hochschulgesetzen der Länder verpflichtetet, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen. «Wir hoffen daher, dass von der Klage vor dem Verwaltungsgericht auch ein Zeichen der Ermutigung an Studierende ausgeht», sagte Geschäftsführerin Heike Kleffner am Rande der Verhandlung. 

Nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel im Oktober 2023 kommt es in Berlin regelmäßig zu Demonstrationen im Kontext mit dem Nahost-Konflikt. Auch an den Universitäten gibt es zahlreiche Protestkundgebungen. Teils kam es zu Besetzungen und Angriffen. Nach Angaben der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) wurden seit dem Terrorangriff deutlich mehr antisemitische Vorfälle an Berliner Hochschulen registriert. Im Jahr 2024 seien 51 Vorfälle dokumentiert worden. 

Kommilitone nach Angriff verurteilt

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Angriff auf Shapira als antisemitische Tat gewertet. Es verurteilte den Angreifer im April zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

An diesem Donnerstag ist zudem ein Prozess gegen einen 32-Jährigen vor dem Amtsgericht Tiergarten geplant, der Shapira im Dezember 2023 im Kontext mit einer propalästinensischen Besetzung den Zugang zu einem FU-Hörsaal verwehrt haben soll. Der Angeklagte soll dabei den jüdischen Studenten gepackt, geschubst und antisemitisch beleidigt haben.

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