Klage gegen Elbtunnel-Projekt abgewiesen – Fährbetreiber unterliegt vor Bundesgericht

In einem zukunftsweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht einem Fähranbieter den Wind aus den Segeln genommen: Der Einwand gegen den Bau eines modernen Elbtunnels im Zuge der A20 bei Glückstadt fand kein Gehör bei den Leipziger Richtern. Das Gericht wies die Klage des Fährunternehmens FRS Elbfähre, welches zwischen Wischhafen und Glückstadt operiert, ab. Nichtsdestotrotz bleiben Sorgen; der konkurrierende Tunnel könnte die traditionelle Fährverbindung derart in Bedrängnis bringen, dass ihr Betrieb unrentabel wird. Die Firma hatte sich, gestärkt durch ein Gutachten, Hoffnungen auf die Sicherung von Schadenersatzansprüchen gemacht. Diese Hoffnungen zerschlugen sich nun, da das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bindend ist.

Während dieser spezielle Rechtsstreit entschieden ist, hängt das Schwert des Damokles noch immer über dem A20-Ausbau. Andere Klagen, insbesondere von Umweltverbänden, zielen darauf ab, die Autobahnpläne zu stoppen oder zu modifizieren. Eigentlich sollten auch diese Bedenken am gleichen Tag verhandelt werden, doch eine Abkehr von der mündlichen Auseinandersetzung hin zur Urteilsverkündung ohne direkten Diskurs zeichnet sich ab – ein Verfahren, das gewisse Effizienz verspricht.

Die A20, liebevoll Küstenautobahn genannt, endet derzeit vorzeitig östlich von Bad Segeberg. Die Bestrebungen, sie als Nord-West-Umfahrung Hamburgs bis zur A26 in Niedersachsen fortzusetzen und mit dem Kreuz Kehdingen bei Drochtersen zu verknüpfen, könnten die regionalen Verkehrswege nachhaltig transformieren. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 23.04.2024 · 17:09 Uhr
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