Karlsruher Urteil: Berliner Entfristungsregeln verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die im Berliner Hochschulgesetz verankerte Entfristungsregelung für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gegen das Grundgesetz verstößt. Diese Entscheidung folgt auf eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der Humboldt-Universität, die damit den umstrittenen Paragrafen 110 zu Fall brachte. Laut den Karlsruher Richterinnen und Richtern verletzt die Regelung das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit. Zudem wurde festgestellt, dass das Land Berlin nicht die nötige Gesetzgebungskompetenz besitzt, um eine solche Regelung zu erlassen.
Ursprünglich waren die Hochschulen nach diesem Gesetz dazu verpflichtet, befristet beschäftigten promovierten Wissenschaftlern eine unbefristete Stelle anzubieten, sobald das vereinbarte Qualifikationsziel erreicht worden war. Diese Regelung, die als Teil der 2021 von der rot-rot-grünen Landesregierung beschlossenen Hochschulreform eingeführt wurde, entfachte von Beginn an hitzige Diskussionen und führte sogar zum Rücktritt der damaligen HU-Präsidentin Sabine Kunst.
Die Anwendungen der Norm wurden jedoch bereits seit letztem Jahr temporär ausgesetzt. Die Senatsverwaltung unter Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra hatte aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken angekündigt, Abstand von der Regelung zu nehmen. Der aktuelle Gesetzesentwurf der CDU-SPD-Koalition in Berlin verzichtet nun vollständig auf die ursprüngliche Entfristungsvorschrift.

