Karlsruhe urteilt über Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl
Karlsruhe (dpa) - Zwei Monate vor der Europawahl entscheidet das Bundesverfassungsgericht heute, ob die geltende Drei-Prozent-Hürde mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gegen die Sperrklausel haben mehrere kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger geklagt. Zentrale Frage ist, ob die in Deutschland geltende Hürde kleinere Parteien ungerechtfertigt benachteiligt. Aus Sicht des Bundestages ist die Klausel notwendig, um eine Zersplitterung im EU-Parlament zu verhindern.